
Sie haben aktuell Ihren Wohnsitz in Deutschland, sind nicht älter als 35 Jahre und bereiten sich auf eine Ausbildung oder Fortbildung im Ausland vor, zu der Sie die passende Reisekrankenversicherung suchen? Eine hervorragende Krankenversicherung für Bildungsreisen ist wichtig, um die teilweise sehr hohen Kosten für medizinische Behandlungen und Notfallbehandlungen vollständig zu versichern - beispielsweise in den USA, in Kanada, Südkorea, Japan, Australien oder Neuseeland.
Unsere Auslandskrankenversicherung für Bildungsreisen bietet umfassenden Versicherungsschutz mit Versicherungsleistungen speziell für junge Leute, die sich im Ausland als Au Pair bei einer Gastfamilie, als Austauschschüler oder Sprachschüler, Praktikant bei einem Arbeitgeber oder als Student an einer ausländischen Universität aufhalten und das bereits am 25 € je Monat:
Die Auslandskrankenversicherung für Bildungsreisen zur Ausbildung oder Fortbildung im Ausland ist gültig, wenn Ihr Auslandsaufenthalt nachweislich als Au Pair, Schüler, Sprachschüler, Student, Stipendiant, Doktorand oder Teilnehmer an einem Work and Travel-Programm erfolgt. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland beim Abschluss der Versicherung. Die Abmeldung in Deutschland für die Zeit der Bildungsreise ist möglich.
Beim Abschluss der Young Travel Auslandskrankenversicherung für Bildungsreisen werden Ihnen im Verlauf der Buchung die Zusatzpakete optional zur Auswahl angeboten und können auf Wunsch mitgebucht werden. Die Prämienzahlung kann ohne Zusatzkosten in monatlichen Raten erfolgen.
Leistungen Auslandskrankenversicherung für Bildungsreisen bis 5 Jahre | ||
| Voraussetzung ist, dass Ihre Reise nachweislich zur Ausbildung oder Fortbildung erfolgt. Versicherbar sind Auslandsaufenthalte als Au Pair, Schüler, Sprachschüler, Student, Praktikant, Stipendiant, Doktorand oder Teilnehmer an Work and Travel-Programmen. Gültig für Personen, die zum Versicherungsbeginn das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben und ihren Wohnsitz bei Antragstellung in Deutschland haben. Die Abmeldung im Heimatland für die Zeit des versicherten Auslandsaufhaltes ist möglich. | ||
| versicherte Leistungen: | Variante: | |
| Basic | Profi | |
| ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland: | ||
| während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen | 100 % | 100 % |
| schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz (je Versicherungsjahr) | 100 % | 100 % |
| aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlicher Zahnersatz | 500 € | 1.000 € |
| ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Physiotherapie | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls | 100 % | 100 % |
| Reparaturen von vorhandenen Hilfsmitteln (je Versicherungsjahr) | 250 € | |
| unaufschiebbare Operationen | 100 % | 100 % |
| Rehabilitationsmaßnahmen | nein | 100 % |
| Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen bis zu 10 Sitzungen je Versicherungsjahr - maximal | nein | 2.000 € |
| Leistungen für Vorerkrankungen: | ||
| Beim Versicherungsabschluss bestehende oder bekannte Vorerkrankungen werden während der versicherten Zeit aufgrund von Verschlechterungen unerwartet behandlungsbedürftig (Akutwerden von Vorerkrankungen): Diese Behandlungen sind ohne Wartezeit versichert. | ||
| vor und während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft: | ||
| ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen (bis zur Geburt) | 100 % | 100 % |
| medizinisch bedinger Schwangerschaftsabbruch aufgund von Komplikationen (bis zur Geburt) | 100 % | 100 % |
| Frühgeburt bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche einschliesslich Erstversorgung des Neugeborenen | 100 % | 100 % |
| Frühgeburt verursacht durch Schwangerschaftskomplikationen (bis zur Geburt) | 100 % | 100 % |
| während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft: | ||
| Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen je Versicherungsfall (Wartezeit 6 Monate) | 250 € | 100 % |
| Entbindung durch einen Arzt je Versicherungsfall (Wartezeit 6 Monate) | 250 € | 100 % |
| Kaiserschnitt (nur, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist, eine andere Geburtsform also nicht möglich war) | ja | ja |
| medizinisch bedingter Schwangerschaftsabbruch | 100 % | 100 % |
| Geburtshelfer und Hebammen (sofern diese Leistungen nicht gleichzeitig von einem Arzt in Rechnung gestellt werden) | 100 % | 100 % |
| postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen | 100 % | 100 % |
| bei Frühgeburten im Ausland: | ||
| bei Frühgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Ausland | ja | ja |
| ärztliche Vorsorgebehandlungen im Ausland: | ||
| sonstige ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankheiten nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr) | nein | 200 € |
| Alternativmedizin: | ||
| Homöopathische Behandlungen, anthroposophische Medizin oder Pflanzenheilkunde, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben oder am Ort Ihres Aufenthaltes im Ausland keine schulmedizinische Heilbehandlung verfügbar ist. Diese Leistungen sind also nur dann versichert, wenn kein Schulmediziner verfügbar ist. | ja | ja |
| zusätzliche Serviceleistungen: | ||
| zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service | 100 % | 100 % |
| bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten | 100 % | 100 % |
| Gepäckrückholung | nein | 100 % |
| psychologischer Beistand | nein | 100 % |
| medizinischer Dolmetscher-Service | nein | 100 % |
| Betreuungsleistungen im Ausland: | ||
| bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus | nein | 100 % |
| Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können | nein | 100 % |
| Beschaffung und Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen) | nein | 100 % |
| bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 14 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes bis maximal 2.500 € | nein | 100 % |
| Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten: | ||
| Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland oder wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt | 100 % | 100 % |
| Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist | 100 % | 100 % |
| Krankentransport zur stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft | 100 % | 100 % |
| Krankentransport zur ambulanten Heilbehandlung im Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt im Ausland und zurück zur Unterkunft | nein | 100 % |
| Erstattung der Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze öffentlich- oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfall | nein | 5.000 € |
| Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen | 100 % | 100 % |
| Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten | 100 % | 100 % |
| weitere Leistungen: | ||
| Telefonkosten bei einer Kontaktaufnahme mit der Notruf-Zentrale im Versicherungsfall | nein | ja |
| Aufwandsentschädigung bei stationärem Krankenhausaufenthalt 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen, einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungen | ja | ja |
| ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 14 Tage anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten - pro Tag: | 50 € | 75 € |
| Selbstbehalt je Schadenfall: | nein | nein |
| Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise: (Unterbrechung = vorübergehende Rückreise in das Heimatland mit anschließender Fortsetzung der Auslandsreise innerhalb der versicherten Zeit und spätestens nach Ablauf der versicherten Unterbrechungszeit) | ||
| (1) Versicherte Zeit 1–5 Monate = kein Unterbrechungsschutz im Heimatland. (2) Versicherte Zeit 6-60 Monate = 6 Wochen Unterbrechungsschutz im Heimatland je Versicherungsjahr. | ja | ja |
| Hinweis: Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. | ||
Leistungsübersicht Reisehaftpflichtversicherung für Bildungsreisen | ||
| Leistungen: | ||
| Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche | ||
| Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten | ||
| Kosten eines Rechtsstreites | ||
| versicherte Ereignisse: | ||
| Tarif Basic | Tarif Profi | |
| Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens | 1 Mio € | 2,5 Mio. € |
| Haftpflichtansprüche aufgrund Mietsachschäden je Versicherungsfall | 10.000 € | 25.000 € |
| Schäden aus der Tätigkeit als Au-Pair | 1 Mio. € | 2,5 Mio. € |
| Vermögensschäden | nein | 10.000 € |
| Schlüsselverlust bei Au-Pair-Aufenthalt in der Gastfamilie | nein | 250 € |
| Schäden an beweglichen Gegenständen im Haushalt der Au-Pair-Gastfamilie | 10.000 € | 10.000 € |
| Berufshaftpflicht | nein | 25.000 € |
| Forderungsausfallversicherung | nein | 10.000 € |
| Selbstbehalt: | ||
| Bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie wird vom ermittelten Schadenbetrag ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 200 € abgezogen. Bei Mietsachschäden oder Schäden aus der Tätigkeit als Au Pair wird ein Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50 € abgezogen. | ||
| Hinweis: | ||
| Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. | ||
Leistungsübersicht Reiseunfallversicherung für Bildungsreisen | ||
| versicherte Ereignisse in der Reiseunfallversicherung: | ||
| Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis | ||
| Zerrungen und Bänderriss | ||
| Ertrinken oder Ersticken | ||
| Versicherungssummen: | ||
| Tarif Basic | Tarif Profi | |
| im Invaliditätsfall bis: | 20.000 € | 60.000 € |
| Progression bei mehr als 25 % Invalidität | 350 % | 350 % |
| im Todesfall (Erwachsene) | 10.000 € | 20.000 € |
| im Todesfall (Kinder bis 18 Jahre) | 5.000 € | 10.000 € |
| Bergungskosten | 5.000 € | 10.000 € |
| kosmetische Operationen nach einem Unfall | 5.000 € | 10.000 € |
| Unfall: ein plötzlich von aussen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer unfreiwillig erlittenen Gesundheitsschädigung führt. Mitversichert sind tauchtypische Gesundheitsschäden sowie Verrenkungen, Zerrungen oder Risse an Gelenken oder der Wirbelsäule aufgrund erhöhter Kraftanstrengung. | ||
| Hinweis: | ||
| Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. | ||
Leistungsübersicht Reisegepäckversicherung für Bildungsreisen | ||
| versicherte Ereignisse: | ||
| Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck | ||
| Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung am Zielort der Reise nicht am Tag der Ankunft dort; erstattet werden notwendige Ersatzkäufe bis max. 500 €) | ||
| strafbare Handlungen Dritter (meist Diebstahl oder Raub) | ||
| Schäden bei Verkehrsunfällen | ||
| Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignis | ||
| Tarif Profi | ||
| Versicherungssummen: | ||
| Versicherungssumme je Schadenfall | 2.000 € | |
| Selbstbehalt je Schadenfall | 50 € | |
| Entschädigungsgrenzen (Maximalerstattungen für diese Gegenstände): | ||
| Wertsachen: Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, Notebooks, Laptops | 1.000 € | |
| Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Musikinstrumente jeweils mit Zubehör – je Gegenstand | 250 € | |
| Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, Fahrräder, Elektrofahrräder und E-Scooter jeweils mit Zubehör | 1.000 € | |
| Wellenbretter und Segelsurfgeräte jeweils mit Zubehör | 1.000 € | |
| Handys, Smartphones und Tablet-PCs jeweils mit Zubehör | 500 € | |
| Sonstige EDV-Geräte und elektronischen Unterhaltungsgeräten jeweils mit Zubehör | 1.000 € | |
| Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen | 500 € | |
| versicherte Sachen: | ||
| Reisegepäck: Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf die Reise mitgenommen werden sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Versichert ist der Zeitwert. | ||
| Sportgeräte jeweils mit Zubehör (ausgeschlossen: Motoren) sind versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. | ||
| Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör. | ||
| nicht versicherte Sachen: | ||
| Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art, Gegenstände mit überwiegend Kunst- und Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. | ||
| Geltungsbereich: | ||
| Der Versicherungsschutz gilt weltweit vom Verlassen der ständigen Wohnung am Reisebeginn bis zur Rückkehr dorthin am Reiseende. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb der ständigen Wohnung gelten nicht als Reisen. Wird bei Reisen im Kfz das Reisegepäck nicht unverzüglich nach Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit der Ankunft. | ||
| Hinweis: | ||
| Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. | ||
| Prämien Auslandskrankenversicherung für Bildungsreisen bis 5 Jahre | ||||
| ohne USA und Kanada | mit USA und Kanada | |||
| Prämie je Reisetag: | Tarif Basic | Tarif Profi | Tarif Basic | Tarif Profi |
| Reisemonate 1 bis 12 | 1,15 € | 1,55 € | 2,29 € | 2,79 € |
| Reisemonate 13 bis 60 | 1,75 € | 2,15 € | 2,99 € | 3,59 € |
| Zusatzpakete: | 0,23 € | 0,55 € | 0,23 € | 0,55 € |
| Zusatzpaket Basic: Reisehaftpflichtversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisenotfallversicherung | ||||
| Zusatzpaket Profi: Reisehaftpflichtversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisenotfallversicherung, Reisegepäckversicherung | ||||
| Prämienberechnung: Die Prämien folgen den oben dargestellten Stufen. Für die ersten 12 Monate zahlen Sie die niedrige Prämie, für die Monate 13 bis 60 die höhere Prämie. | ||||
| Gültig für Bildungsreisen: Voraussetzung ist, dass Ihre Reise nachweislich zur Ausbildung oder Fortbildung erfolgt. Versicherbar sind Auslandsaufenthalte als Au Pair, Schüler, Sprachschüler, Student, Praktikant, Stipendiant, Doktorand oder Teilnehmer an Work and Travel-Programmen. | ||||
| Gültiger Personenkreis: Personen, die zum Versicherungsbeginn das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben und ihren Wohnsitz bei Antragstellung in Deutschland haben. Die Abmeldung im Heimatland für die Zeit des versicherten Auslandsaufhaltes ist möglich. | ||||
| Altersgrenzen und Ratenzahlung: Maßgeblich für den Abschluss ist nur Ihr Alter zum Versicherungsbeginn der Erstpolice bzw. der Verlängerung (Anschlussvertrag). Das Überschreiten der Altersgrenze während der versicherten Zeit ist also möglich. Sie können bei der Buchung eine der angebotenen Ratenzahlungsoptionen wählen - zum Beispiel monatliche Ratenzahlung. | ||||
| Verlängerungen (Anschlussverträge): Sie sollten Verlängerungen (Anschlussverträge) möglichst vermeiden, da sie nachteilig sind: (1) Verlängerungen (Anschlussverträge) müssen genehmigt, können also auch abgelehnt werden, (2) Sie müssen dazu Gesundheitsfragen beantworten, (3) Vorschäden (bereits eingetretene Schadenfälle) sind mit Beginn der Verlängerungspolice nicht mehr versichert. Wir empfehlen daher, von Anfang an die Buchung über 60 Monate mit monatlicher Ratenzahlung vorzunehmen. Bei vorzeitiger Rückkehr beenden wir Ihre Police ebenfalls vorzeitig. | ||||
| Aufenthalte in USA und Kanada: Die Prämie ohne USA und Kanada kann auch gebucht werden, wenn Sie bei beliebiger Reisedauer nur eine Umsteigeverbindung mit maximal 1 Übernachtung dort verbringen oder wenn Sie mindestens 6 Monate versichern und sich dabei maximal 14 Tage je Versicherungsjahr in USA oder Kanada aufhalten. Übersteigt der Aufenthalt in USA oder Kanada diese Ausnahmen, muss die gesamte Reisezeit in der Variante ohne USA und Kanada versichert werden. | ||||
Abschlussfrist: Jederzeit vor der Abreise aus Deutschland.
Maximale Versicherungsdauer: 5 Jahre
Höchstalter bei Versicherungsbeginn: 35 Jahre
Voraussetzungen: (1) Wohnsitz in Deutschland beim Abschluss der Versicherung und (2) nachweislicher Bildungsaufenthalt im Ausland.
Der Bildungsaufenthalt im Ausland muss auf Nachfrage des Versicherers nachgewiesen werden können. Es können diese Aus- und Fortbildungen versichert werden: Au Pair, Schüler, Sprachschüler, Student, Stipendiant, Doktorand, Praktikant, Work and Travel-Programm.
Bei ungewisser Reisedauer versichern Sie bitte den maximal möglichen Zeitraum und nutzen Sie die kostenlose monatliche Ratenzahlung, um spätere Verlängerungen zu vermeiden. Bei vorzeitiger Rückkehr kann die Police ebenfalls beendet werden. Wie erfolgt eine vorzeitige Beendigung?
Versicherer: HanseMerkur
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