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Auslandskrankenversicherung für schon begonnene Reisen

Auslandskrankenversicherung

für schon begonnene Reisen

Kurz und Knapp:

Abschlussfrist: Jederzeit nach der Abreise durch Antragsstellung und Genehmigung.

Maximale Versicherungsdauer: 5 Jahre ab der letzten Ausreise aus dem Heimatland

Höchstalter bei Versicherungsbeginn: 55 Jahre

Abmeldung im Heimatland: Die Abmeldung im Heimatland für die Zeit der versicherten Auslandsreise ist in Ordnung.

Unterschied zwischen Basic und Premium:

  • Basic: Selbstbehalt nur bei ambulanten Behandlungen maximal 200 € je Versicherungsjahr - auch dann, wenn Sie mehrmals aus verschiedenen Gründen in Behandlung müssen, schmerzstillende Zahnbehandlungen begrenzt auf 300 € im Jahr, keine Vorsorgeleistungen, keine Alternativmedizin, keine Bergungskosten, Schwangerschaft nur bei Komplikationen und Frühgeburt versichert.
  • Premium: kein Selbstbehalt, schmerzstillende Zahnbehandlungen unbegrenzt versichert, Vorsorgeleistungen enthalten, Alternativmedizin und Bergungskosten versichert, Schwangerschaft eingetreten während der Versicherungszeit vollständig versichert.

Diese Reiseversicherung kann auch mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands gebucht werden (ausgenommen CH und UK). Ihre Versicherungsbestätigung erhalten Sie in Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch.

Bei ungewisser Reisedauer versichern Sie bitte den maximal möglichen Zeitraum und nutzen Sie die kostenlose monatliche Ratenzahlung, um spätere Verlängerungen zu vermeiden. Bei vorzeitiger Rückkehr kann die Police ebenfalls beendet werden. Wie erfolgt eine vorzeitige Beendigung?

Versicherer: HanseMerkur

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