Mit den Active Travellers Reisekrankenversicherungen sind viele junge Leute versichert, die sich für Work and Travel, Auslandsstudium, Auslandspraktikum, Sport und Outdoor-Aktivitäten oder aus einem anderen Grund auf Langzeitreisen begeben. Dabei kommt es regelmäßig zu der Frage, wie eine Schwangerschaft während der Auslandsreise versichert ist. Hierzu ist zu unterscheiden:
Der für die Abgrenzung entscheidende Versicherungsbeginn ist in der Regel der Tag der Abreise am Reisebeginn oder aber der Beginn einer genehmigten Anschlussversicherung (Verlängerung) oder einer genehmigten Erstpolice, die Sie von unterwegs aus beantragen können. Damit es nicht während der Reise zur Beantragung einer Auslandskrankenversicherung kommt, empfehlen wir Ihnen, von Anfang an eine Buchung über die maximale Dauer der günstigen Active Travellers Reisekrankenversicherungen mit Versicherungsschutz für Schwangerschaft auf Reisen vorzunehmen und die Police bei vorzeitiger Rückkehr ebenfalls vorzeitig zu beenden.
Während der Reise neugeborene Kinder versichern wir ab dem Tag der Geburt für die restliche Laufzeit der Active Travellers Reisekrankenversicherung der Eltern und zu demselben Tarif, den auch die Eltern haben. Dazu senden Sie uns bitte innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt die Geburtsurkunde des Neugeborenen und bestätigen, dass es keine anderweitige Krankenversicherung für das Kind gibt.
Versicherungsschutz der Active Travellers Auslandskrankenversicherungen für Schwangerschaften:
Beim Versicherungsbeginn bereits bestehende Schwangerschaften sind sind versichert, wenn es während der Reise zu unerwarteten Komplikationen oder einer Frühgeburt kommt.
Während der Reise eingetretene Schwangerschaften sind in der Tarifvariante Premium zusätzlich versichert für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt.
Als Versicherungsbeginn gilt der Beginn des Versicherungsvertrages - also entweder der Abreisetag oder im Fall einer genehmigten Anschlussversicherung der Tag, an dem die Anschlussversicherung beginnt.
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