Die Active Travellers Auslandskrankenversicherung für alle Langzeitreisen, Work and Travel, Auslandsstudium, Auslandspraktikum, Vanlife, Digital Nomads oder Home Office im Ausland. Mit besonders günstigen Prämien ab 27 € je Reisemonat und verfügbar für Personen, die zum Versicherungsbeginn das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben. Die Abmeldung des Wohnsitzes oder der Krankenversicherung im Heimatland für die Zeit der Reise ist möglich.
Sie reisen nur für kurze Zeit nach USA und Kanada und im Übrigen außerhalb beider Länder? Dann können wir Ihre Auslandsreise zum Tarif ohne USA und Kanada versichern und die Zeit in USA und Kanada separat nachversichern. Dazu nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Zusatzversicherungen wir Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung und Reisegepäckversicherung werden Ihnen im Schritt zwei der Buchung automatisch angeboten.
Leistungsübersicht Active Travellers Auslandskrankenversicherung | ||
Versicherbarer Personenkreis: Personen bis zum vollendeten 31. Lebensjahr mit einem Wohnsitz in Deutschland oder Österreich zum Versicherungsbeginn. Die Abmeldung im Heimatland für die Zeit des Auslandsaufenthaltes ist möglich. | ||
Geltungsbereich: für Reisen im Ausland. Ausland ist nicht das Staatsgebiet derjenigen Länder, in denen Sie einen dauerhaften Wohnsitz haben. | ||
versicherte Leistungen: | Variante: | |
Basic Travel | Best Active | |
ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland: | ||
während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen | 100 % | 100 % |
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz (je Versicherungsjahr) | 300 € | 100 % |
aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlicher Zahnersatz | 1.000 € | 1.000 € |
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel (nicht: Nähr- und Stärkungsmittel oder kosmetische Präparate) | 100 % | 100 % |
ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen | 100 % | 100 % |
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Physiotherapie | 100 % | 100 % |
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls | 100 % | 100 % |
Röntgendiagnostik | 100 % | 100 % |
unaufschiebbare Operationen | 100 % | 100 % |
vom Arzt verordnete Behandlung durch gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen | nein | 100 % |
Rehabilitationsmaßnahmen | nein | 100 % |
bei Aufenthalten in den USA oder Kanada: erstmalige ambulante Behandlung von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen durch einen Facharzt sowie Übernahme der Rückreisemehrkosten bei Notwendigkeit stationärer Behandlung | 100 % | 100 % |
bei Aufenthalten in den USA oder Kanada: ambulante psychoanalytische Behandlungen bis zu 5 Sitzungen je Versicherungsjahr | nein | 750 € |
Versicherungsschutz für Vorerkrankungen: | ||
Für Kosten für die Heilbehandlung von Krankheiten, Beschwerden und Unfallfolgen, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn bekannt waren, besteht eine Wartezeit von 6 Monaten. Nach Ablauf der Wartezeit besteht Versicherungsschutz bei unerwartetem Akutwerden von Vorerkrankungen. | ||
vor und während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft: | ||
ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen während der versicherten Zeit | 100 % | 100 % |
medizinisch bedinger Schwangerschaftsabbruch aufgund von Komplikationen während der versicherten Zeit | 100 % | 100 % |
Entbindung bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche aufgrund von Komplikationen während der versicherten Zeit | 100 % | 100 % |
Fehlgeburt bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche aufgrund von Komplikationen während der versicherten Zeit | 100 % | 100 % |
während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft: | ||
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen | nein | 100 % |
Entbindung durch einen Arzt (Wartezeit 8 Monate) | nein | 100 % |
Kaiserschnitt (nur, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist, eine andere Geburtsform also nicht möglich war) | 100 % | 100 % |
medizinisch bedingter Schwangerschaftsabbruch | 100 % | 100 % |
Geburtshelfer und Hebammen (sofern diese Leistungen nicht gleichzeitig von einem Arzt in Rechnung gestellt werden) | nein | 100 % |
postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen | nein | 100 % |
bei Frühgeburten im Ausland: | ||
Bei Frühgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Ausland bis 50.000 €, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt, wennn die Versicherungsdauer mindestens 3 Monate beträgt. | ja | ja |
Informationsleistungen: | ||
zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service | 100 % | 100 % |
bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten | 100 % | 100 % |
bei stationärer Behandlung im Ausland und auf Wunsch Information der Angehörigen | 100 % | 100 % |
Betreuungsleistungen im Ausland: | ||
bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus | 100 % | 100 % |
Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können | 100 % | 100 % |
Beschaffung und Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen) | 100 % | 100 % |
bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 5 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes | 100 % | 100 % |
bei Unterbrechung oder Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes im Ausland aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes: Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten der versicherten Personen bis max. 2.500 € und für max. 10 Tage | ja | ja |
Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten: | ||
Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland, wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt oder die weitere Heilbehandlung im Ausland voraussichtlich mehr kostet als der Rücktransport. | 100 % | 100 % |
Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist | 100 % | 100 % |
Krankentransport zur stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft | 100 % | 100 % |
Krankentransport zur ambulanten Heilbehandlung im Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt im Ausland und zurück zur Unterkunft | nein | 100 % |
Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten mit einem Verkehrsmittel gleicher Qualität wie von Ihnen gebucht bei verspäteter Rückkehr von der Reise infolge eines Krankenhausaufenthaltes von mindestens 10 Tagen. Bei einer Rückreise mit dem Flugzeug werden die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse erstattet. | 100 % | 100 % |
Übernahme der zusätzliche Rückreisekosten mitreisender mitversicherter Personen bei vorzeitiger Beendigung oder Verlängerung ihres Aufenthaltes aufgrund medizinisch sinnvollen Rücktransportes eines Versicherten | 100 % | 100 % |
Erstattung der Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze öffentlich- oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfall | nein | 5.000 € |
Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen | 100 % | 100 % |
Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten | 100 % | 100 % |
Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks bei Rücktransport oder Tod aller mitversicherter erwachsener Personen | 100 % | 100 % |
Nachleistung im Ausland: | ||
bei nachgewiesener Transportunfähigkeit am geplanten Reiseende aufgrund fortdauernder Behandlungsnotwendigkeit im Ausland über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus: Fortbestehen des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 100 % | 100 % |
weitere Leistungen: | ||
Telefonkosten bei einer Kontaktaufnahme mit der Notruf-Zentrale im Versicherungsfall | ja | ja |
sofern alle im Ausland angefallenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Versicherer eingereicht werden und dieser sich an der Kostenerstattung beteiligt: zusätzliche Leistung von 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen bzw. einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungen | ja | ja |
ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 30 Tage (50 € pro Tag) anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten | ja | ja |
Selbstbehalt je Schadenfall: | 100 € | nein |
Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise: (Unterbrechung = vorübergehende Rückreise in das Heimatland mit anschließender Fortsetzung der Auslandsreise innerhalb der versicherten Zeit und spätestens nach Ablauf der versicherten Unterbrechungszeit) | ||
Versicherte Zeit 7-12 Monate: 3 Wochen Schutz; versicherte Zeit 13 Monate und mehr: 6 Wochen Schutz pro Versicherungsjahr (kein "Ansparen" des Unterbrechungsschutzes). Es gelten die Versicherungsbedingungen der gebuchten Reiseversicherung. | ||
Bei ärztlichen Behandlungen in Deutschland werden die Behandlungskosten bis zur Höhe der Schwellenwerte der in Deutschland gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) übernommen: GOZ = 2,3-facher Gebührensatz sowie GOÄ 1,15-facher Satz für Laborleistungen, 1,8-facher Satz für technische Verrichtungen und 2,3-facher Satz für alle anderen Leistungen. Bei ärztlichen Behandlungen in anderen Ländern werden die tatsächlichen, dort üblichen Behandlungskosten übernommen. |
Prämien Active Travellers Auslandskrankenversicherung für Auslandsaufenthalte bis 3 Jahre | ||||
ohne USA und Kanada | mit USA und Kanada | |||
Prämie je Reisemonat: | Basic Travel | Best Active | Basic Travel | Best Active |
Reisemonate 1 bis 12 | 27 € | 34 € | 37 € | 45 € |
Reisemonate 13 bis 36 | 42 € | 63 € | 54 € | 72 € |
Prämienberechnung: Die Prämien folgen den oben dargestellten Stufen. Für die ersten 12 Monate zahlen Sie die niedrige Prämie, für die Monate 13 bis 36 die höhere Prämie. | ||||
Beispiel für die Prämienberechnung zum Tarif Best Active ohne USA und Kanada für 36 Monate: Berechnet werden 12 x 34 € plus 24 x 63 €, insgesamt also 1.920 €, die in monatlichen Raten bezahlt werden können. | ||||
Gültiger Personenkreis: Personen, die zum Versicherungsbeginn das 31. Lebensjahr nicht vollendet haben und ihren Wohnsitz bei Antragstellung in Deutschland oder Österreich haben. Die Abmeldung im Heimatland für die Zeit des versicherten Auslandsaufhaltes ist möglich. | ||||
Altersgrenzen und Ratenzahlung: Maßgeblich für die Höhe der Prämie der Police ist nur Ihr Alter zum Versicherungsbeginn der Erstpolice bzw. der Verlängerung (Anschlussvertrag). Das Überschreiten der Altersgrenze während der versicherten Zeit ist also möglich. Sie können bei der Buchung eine der angebotenen Ratenzahlungsoptionen wählen - zum Beispiel monatliche Ratenzahlung. | ||||
Verlängerungen (Anschlussverträge): Sie sollten Verlängerungen (Anschlussverträge) möglichst vermeiden, da sie nachteilig sind: (1) Verlängerungen (Anschlussverträge) müssen genehmigt, können also auch abgelehnt werden, (2) Sie müssen dazu Gesundheitsfragen beantworten, (3) Vorschäden (bereits eingetretene Schadenfälle) sind mit Beginn der Verlängerungspolice nicht mehr versichert. Wir empfehlen daher, von Anfang an die Buchung über 36 Monate mit monatlicher Ratenzahlung vorzunehmen. Bei vorzeitiger Rückkehr beenden wir Ihre Police ebenfalls vorzeitig. | ||||
Aufenthalte in USA und Kanada: Die Prämie ohne USA und Kanada kann auch gebucht werden, wenn Sie bei beliebiger Reisedauer nur eine Umsteigeverbindung mit maximal 1 Übernachtung dort verbringen oder wenn Sie mindestens 7 Monate versichern und sich dabei maximal einmalig 14 Tage in USA oder Kanada aufhalten. Übersteigt der Aufenthalt in USA oder Kanada diese Ausnahmen, gibt es zwei Möglichkeiten: (1) Sie versichern die gesamte Reisezeit in der Variante mit USA und Kanada oder (2) Sie versichern die gesamte Reisezeit in der Variante ohne USA und Kanada und melden sich bei uns, wenn Sie sich während der Reise entscheiden, dorthin zu reisen. Wir stellen dann für die Zeit in USA und Kanada eine zweite, zusätzliche Police mit USA und Kanada aus (Nachversicherung USA und Kanada). |
Abschlussfrist: Jederzeit bis zur Abreise.
Altersgrenze: bis zum vollendeten 31. Jahr bei Versicherungsbeginn
Gültiger Personenkreis: Alle Reisenden mit Wohnsitz bei Antragstellung in Deutschland oder Österreich.
Versicherungsbeginn muss die Abreise aus Ihrem Wohnsitzland sein.
Steht die Reisedauer noch nicht fest, empfehlen wir den Abschluss für eine maximal mögliche Dauer, damit spätere Verlängerungen vermieden werden. Sie können die Buchung mit monatlicher Ratenzahlung vornehmen und die Reiseversicherung bei vorzeitiger Rückkehr beenden.
Sie erhalten die Versicherungsbestätigung in Deutsch, Englisch und Spanisch sofort nach der Buchung per E-Mail.
Versicherer: Advigon Versicherung AG (ein Unternehmen der HanseMerkur)
Diese Seite nutzt Website-Trackingtechnologien Dritter, um ihre Dienste anzubieten, stetig zu verbessern und Werbung entsprechend der Interessen der Nutzer anzuzeigen. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern. Datenschutzerklärung | Impressum