
Sie planen eine längere Auslandsreise oder sind bereits im Ausland und möchten dafür eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen? Diese Auslandskrankenversicherung ist gültig für lange Reisen, Auswandern und Weltreisen mit Versicherungsschutz weltweit wahlweise mit oder ohne USA, Kanada und Mexiko. Abschließbar vor und nach der Abreise für mindestens 3 Monate und für zunächst 5 Jahre mit der Möglichkeit, nach Ablauf von 5 Jahren erneut einen Antrag zu stellen. Die Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist gültig für Personen bis zum Alter von 75 Jahren bei Antragsstellung und mit bisherigem Heimatland (Wohnsitzland) im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) - auch bei einer Abmeldung dort für die Zeit der Auslandsreise.
Der Versicherungsschutz wird in 3 unterschiedlichen Leistungsvarianten zur Auswahl angeboten. Die Antragstellung erfolgt pro Person auf der Grundlage von Gesundheitsangaben, die Sie bei der Antragstellung machen.
Die Versicherungsleistungen beinhalten je nach gewählter Tarifvariante beispielsweise:
Im Zuge der Antragstellung wird Ihnen eine Reiseunfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung optional angeboten, die Sie auf Wunsch hinzubuchen können.
Antrag zur Langzeit-Auslandskrankenversicherung hier stellen
| Leistungsübersicht Langzeit-Auslandskrankenversicherung | |||
| Versicherbar sind Personen bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres (80. Geburtstag) und mit bisherigem Wohnsitz in einem Land des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), sofern diese sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und bei Abschluss des Versicherungsvertrages das 75. Lebensjahr (75. Geburtstag) noch nicht vollendet haben. Nicht versicherbar sind Personen, die sich bei Antragstellung bereits 24 Monate oder länger durchgehend im Ausland aufhalten. | |||
| Abschluss eines Anschlussvertrages: Bei einer Verlängerung des Auslandsaufenthaltes kann für den weiteren, bisher nicht versicherten Auslandsaufenthalt ein Anschlussvertrag unter diesen Voraussetzungen beantragt werden: (1) Der Antrag auf den Anschlussvertrag muss vor Ablauf des laufenden Versicherungsvertrages erfolgen und (2) der Anschlussvertrag wird durch den Versicherer ausdrücklich angenommen und bestätigt. Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, Unfallfolgen, Krankheite und Krankheitssymptome sowie deren Folgen, die nach Beantragung des Anschlussvertrages neu eingetreten sind. | |||
| Kindernachversicherung: Der Versicherungsschutz für Neugeborene beginnt ohne Risikozuschläge mit dem Tag der Geburt, sofern die Anmeldung zur Versicherung des Kindes beim Versicherer nachweislich spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt ist. Voraussetzung für die Kindernachversicherung ist, dass (1) der Vertrag des versicherten Elternteils am Tag der Geburt mindestens 3 Monate ununterbrochen bestanden hat und (2) der beantragte Versicherungsschutz nicht umfassender und nicht höher ist, als der des versicherten Elternteils und (3) kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. | |||
| Mindesvertragszeit: 3 Monate | |||
| Hinweis zur nachfolgenden Übersicht: Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen und weder Grundlage noch Bestandteil des beantragten Versicherungsvertrages. Grundlage und Bestandteil des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. Diese können Sie auf dieser Webseite öffnen. | |||
| versicherte Leistungen: | Variante: | ||
| Basic | Comfort | Premium | |
| medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung | 100 % | 100 % | 100 % |
| stationäre Behandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse in den Varianten Basic und Comfort, 1- oder 2-Bettzimmer bei Behandlungen außerhalb Deutschlands nur in der Variante Premium) | 100 % | 100 % | 100 % |
| Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransports | 100 % | 100 % | 100 % |
| Nachhaftung im Ausland bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 1 Monat | 3 Monate | unbegrenzt |
| schmerzstillende Zahnbehandlungen einschliesslich einer jährlichen Kontrolluntersuchung | 600 € | 100 % | 100 % |
| unfallbedingt erforderlicher Zahnersatz einschließlich Reparatur von vorhandenem Zahnersatz nach Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Beginn der Behandlungen - je Unfallereignis (Höchstbeträge je Versicherungsjahr in Klammern): | 80 % (1.000 €) | 80 % (2.000 €) | 100 % (3.000 €) |
| nicht unfallbedingter Zahnersatz einschliesslich Reparturen | nein | 60 % | 80 % |
| Heilmittel | 250 € | 500 € | 1.500 € |
| ärztlich verordnete Hilfsmittel | 500 € (unfallbedingt) | 500 € (Hör- und Sprechhilfen, Rollstühle 1.000 €) | 100 % (max. 2.500 €) |
| Psychotherapie | 500 € (100 je Sitzung) | 1.000 € (100 je Sitzung) | 1.500 € (150 je Sitzung) |
| ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100 % | 100 % | 100 % |
| ambulante Rehamaßnahmen | 21 Tage | 21 Tage | 21 Tage |
| Sehhilfen | nein | 100 € | 300 € |
| Krankenhaustagegeld (pauschal 100 € bei Krankenhausaufenthalt von mehr als 14 Tagen) | ja | nein | nein |
| Krankenhaustagegeld | nein | 20 € (bis 20 Tage) | 30 € (bis 30 Tage) |
| Vorsorgeuntersuchungen | nein | 250 € | 500 € |
| auf Antrag: Transportkosten für den Besuch 1 Familienangehörigen bei stationärer Krankenhausbehandlung von mindestens 14 Tagen Dauer | nein | 500 € | 1.000 € |
| Überführungs- oder Bestattungskosten bei Tod | 25.000 € | 25.000 € | 25.000 € |
| Anschlussvertrag: | |||
| Weiterversicherungsrecht | nein | ja | ja |
| Aufnahmegarantie für einen Anschlussvertrag | nein | ja | ja |
| Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise: Unterbrechung = vorübergehende Rückreise in das Heimatland mit anschließender Weiterreise ins Ausland innerhalb der versicherten Zeit. Voraussetzung ist eine versicherte Zeit von mindestens 1 Jahr und die vorherige Anmeldung des Heimatlandaufenthaltes. | |||
| je Versicherungsjahr für maximal: | 30 Tage | 45 Tage | 90 Tage |
| Vorerkrankungen: (bestehende Erkrankungen, Folgen von Unfällen, bestehende Gebrechen) einschließlich daraus resultierender Beschwerden sind mitversichert, auch soweit diese vor Beantragung des Versicherungsschutzes bekannt waren, sofern die Behandlungsbedürftigkeit sich während der versicherten Zeit unerwartet ergibt, also die Behandlungsbedürftigkeit bei Beantragung des Versicherungsschutzes nicht bekannt war. Die maximale Leistung des Versicherers beträgt 30.000 € je Person für die gesamte Vertragszeit. Die Selbstbeteiligung beträgt 5.000 € je Person pro angefangenem Versicherungsjahr. | |||
| Prämien Auslandskrankenversicherung (ohne USA, Kanada & Mexiko) | ||||||
| Basic | Comfort | Premium | ||||
| Selbstbeteiligung pro Jahr: | 150 € | 150 € | 500 € | 0 € | 150 € | 1.000 € |
| Mindestdauer: 3 Monate | Prämie pro Person und Monat | |||||
| Eintrittsalter 0 - 12 Jahre | 64 € | 104 € | 81 € | 191 € | 149 € | 117 € |
| Eintrittsalter 13 - 40 Jahre | 58 € | 84 € | 63 € | 181 € | 141 € | 109 € |
| Eintrittsalter 41 - 60 Jahre | 68 € | 103 € | 77 € | 256 € | 201 € | 156 € |
| Eintrittsalter 61 - 74 Jahre | 246 € | 322 € | 248 € | 432 € | 336 € | 263 € |
| Prämien Auslandskrankenversicherung (mit USA, Kanada & Mexiko) | ||||||
| Basic | Comfort | Premium | ||||
| Selbstbeteiligung pro Jahr: | 150 € | 150 € | 500 € | 0 € | 150 € | 1.000 € |
| Mindestdauer: 3 Monate | Prämie pro Person und Monat | |||||
| Eintrittsalter 0 - 12 Jahre | 175 € | 280 € | 220 € | 495 € | 385 € | 300 € |
| Eintrittsalter 13 - 40 Jahre | 145 € | 225 € | 170 € | 465 € | 363 € | 285 € |
| Eintrittsalter 41 - 60 Jahre | 195 € | 265 € | 210 € | 660 € | 515 € | 405 € |
| Eintrittsalter 61 - 74 Jahre | 710 € | 920 € | 725 € | 1.175 € | 965 € | 750 € |
| Versicherungsdauer: Sie können den Versicherungsschutz zunächst für mindestens 3 Monate und maximal 60 Monate beantragen. Nach Ablauf dieser 60 Monate können Sie einen erneuten Antrag für wiederum 60 Monate stellen. | ||||||
| Geltungsbereich: für Aufenthalte im Ausland. Kein Versicherungsschutz besteht in Staatsgebieten, deren Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie vor Reiseantritt Sie Ihren Hauptwohnsitz hatten. Bei Abschluss der Prämie "ohne USA, Kanada & Mexiko" besteht auch dort Versicherungsschutz für maximal 42 Tage je Versicherungsjahr bei Verträgen mit mindestens 1 vollem Jahr Dauer. Bei unterjährig endender Vertragsdauer reduziert sich der Versicherungsschutz in USA, Kanada & Mexiko zeitlich anteilig. | ||||||
Versicherbar sind Personen bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres (80. Geburtstag) und mit bisherigem Wohnsitz in einem Land des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), sofern diese sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und bei Abschluss des Versicherungsvertrages das 75. Lebensjahr (75. Geburtstag) noch nicht vollendet haben. Nicht versicherbar sind Personen, die sich bei Antragstellung bereits 24 Monate oder länger durchgehend im Ausland aufhalten. | ||||||
| Gesundheitsprüfung: Im Zuge des Onlineantrags werden Gesundheitsfragen gestellt. Die oben genannten Prämien beziehen sich auf ein positives Ergebnis dieser Gesundheitsprüfung. Sofern die Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Risiko ergibt, wird Ihnen im Nachgang des Online-Antrags ein individuelles Prämienangebot per E-Mail zugestellt. In diesem Fall kommt erst nach Annahme dieses Angebotes durch Sie der Vertragsschluss zustande. | ||||||
Abschlussfrist: Jederzeit vor und auch nach der Abreise
Maximale Versicherungsdauer: jeweils 5 Jahre (Antragstellung mehrmals nacheinander möglich)
Höchstalter bei Antragsstellung: bis zum vollendeten 75. Lebensjahr
Mindestvertragszeit: 3 Monate
Diese Langzeit-Auslandskrankenversicherung kann mit Wohnsitz in einem Land des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beantragt werden.
Bei ungewisser Reisedauer versichern Sie bitte den maximal möglichen Zeitraum und nutzen Sie die kostenlose monatliche Ratenzahlung, um spätere Verlängerungen zu vermeiden. Bei vorzeitiger Rückkehr kann die Police nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 3 Monaten jederzeit mit einer Frist von 1 Monat beendet werden.
Versicherer: Advigon
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