
Der Au Pair-Aufenthalt Minderjähriger im Ausland erfordert bestmöglichen Versicherungsschutz für die Zeit der Tätigkeit als Au Pair bei einer ausländischen Gastfamilie. Die vollständige Absicherung der Au Pair-Tätigkeit verlangt nach hervorragenden Versicherungsleistungen der Auslandskrankenversicherung, Au Pair-Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und für das Risiko einer vorzeitigen Stornierung durch den Abbruch des Auslandsaufenthaltes. Die Active Travellers - Auslandsreiseversicherungen bieten umfassenden und vollständigen Versicherungsschutz für minderjährige Au Pair ab 25 € je Monat:
Die Active Travellers Reiseversicherungen für Au Pair können für jeden Aufenthalt bei Gasteltern im weltweiten Ausland von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren gebucht werden. Minderjährige Au Pair können von ihren Eltern mit erstklassigen Versicherungsleistungen versichert werden:
Langzeit-Auslandskrankenversicherung:
Unsere beste Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist der Tarif Young Travellers Premium ohne jeglichen Selbstbehalt und mit freier Wahl des Arztes oder Krankenhauses, auch privater Ärzte und Krankenhäuser und mit besonders günstigen Prämien für Minderjährige.
Au Pair - Haftpflichtversicherung:
Mit unserer Reisehaftpflichtversicherung sind auch Haftpflichtrisiken von Au Pair-Aufenthalten im Ausland versichert. Zu den versicherten Personenschäden und Sachschäden zählen auch:
Reiseunfallversicherung:
Die Reiseunfallversicherung bietet zusätzliche Versicherungsleistungen durch pauschale Entschädigen im Fall von Invalidität oder Tod des Au Pair aufgrund eines Unfalls. Versichert sind Haushaltsunfälle des Au Pair im Haushalt der Gasteltern, Sportunfälle, Verkehrsunfälle oder Unfälle beim Jobben. Führt ein solcher Unfall zu Invalität oder Tod, wird die Versicherungsleistung pauschal an das Au Pair oder die Eltern des minderjährigen Au Pair ausgezahlt.
Reiseabbruchversicherung:
Besonderen Versicherungsschutz für minderjährige Au Pair bietet unsere Reiseabbruchversicherung als Teil der Reisestornoversicherung mit Reiserücktritts- und Reiseabbruchschutz. Der vorzeitige Abbruch des Au Pair-Aufenthaltes im Ausland ist nicht nur bei Krankheit oder Unfall während der Au Pair-Zeit versichert, sondern es besteht auch Versicherungsschutz bei Abbruch des Gastaufenthaltes aufgrund Heimweh Minderjähriger. In diesem Fall werden ohne Selbstbehalt die für die verbleibend Zeit des Au Pair-Aufenthaltes bezahlten Reiseleistungen (Flüge, Unterkunft, Sprachkurse) erstattet.
Die Au Pair-Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung wird Ihnen im Schritt 2 der Buchung der Auslandskrankenversicherung automatisch angeboten und kann dort auf Wunsch hinzugewählt werden:
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