
Ein Work and Travel-Aufenthalt im Ausland, Jobben oder ein Praktikum bei einem ausländischen Arbeitgeber verlangt speziellen Versicherungsschutz für die Folgen von Arbeitsunfällen oder Schäden, die Sie im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit verursachen. Dabei ist es wichtig, dass jede Art von Arbeiten im Ausland versichert ist - auch Farmarbeit mit Tieren oder Tätigkeiten unter Einsatz von Maschinen des ausländischen Arbeitgebers. Active Travellers bietet umfassenden Versicherungsschutz für Work and Travel, Auslandsjob oder Auslandspraktikum und das nicht nur den beliebtesten Zielländern wie Australien, Neuseeland, Kanada oder den USA, sondern weltweit in jedem Land.
Mit den Active Travellers Auslandsreiseversicherungen versichern Sie Ihren Arbeitsaufenthalt im Ausland vollständig:
Die Versicherungsleistungen der Work and Travel-Versicherungen, die von Active Travellers angeboten werden, im Überblick:
Langzeit-Auslandskrankenversicherung:
100 % Versicherungsschutz für die Behandlung von Arbeitsunfällen, meist Verletzungen, mit der Langzeit-Auslandskrankenversicherung unabhängig davon, ob die Arbeitsstelle im Ausland selbst organisiert, von einer Organisation arrangiert oder mit einem Arbeitgeber vereinbart wurde. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arbeitstätigkeit im Ausland entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Der Versicherungsschutz für ärztliche Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus aufgrund von Arbeitsunfällen beim Auslandsjob besteht auch beim Arbeiten mit Maschinen oder Tieren, etwa auf einer Farm oder in einem Reitstall. Versichert sind ebenfalls ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland nach einem Arbeitsunfall im Ausland oder ein zwischenzeitlicher Heimaturlaub.
Reisehaftpflichtversicherung:
Der Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung besteht auch während der Arbeitszeit, sofern eine bildungsbezogene Arbeitstätigkeit im Ausland handelt. Dazu gehören insbesondere Work and Travel, ein Auslandspraktikum oder ein Studienpraktikum im Ausland. Versichert sind Personenschäden und Sachschäden, die Sie dem Arbeitgeber oder dessen Eigentum versehentlich zufügen. Nicht versichert im Rahmen einer Reisehaftpflichtversicherung sind Arbeitstätigkeiten im Zusammenhang mir der Berufsausübung - also der Ausübung eines erlernten Berufs während der Reise im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder selbständiger Tätigkeit. Haftpflichtschäden als Folge der Berufsausübung sind Gegenstand einer Berufshaftpflichtversicherung, nicht einer Reisehaftpflichtversicherung. Die Tätigkeit im Rahmen von Work and Travel oder Auslandspraktikum ist keine Berufsausübung, sondern dient der Vorbereitung darauf und ist daher versichert.
Reiseunfallversicherung:
Die Reiseunfallversicherung bietet Versicherungsleistungen bei Invalidität oder Tod als Folge eines Unfalls, auch eine Arbeitsunfalls, sofern die Arbeitstätigkeit im Rahmen von Work and Travel oder Auslandspraktikum erfolgte. Wiederum nicht versichert sind Arbeitsunfälle im Rahmen der Berufsausübung als Arbeitnehmer oder selbständiger Unternehmer.
Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle bei bildungsbezogenen Auslandsaufenthalten bieten die Active Travellers Reisekrankenversicherungen, Reisehaftpflichtversicherung und Reiseunfallversicherung für jeden Zeitraum bis zu 5 Jahren. Bei der Buchung der Langzeit-Auslandskrankenversicherung für Work and Travel können Sie die Unfall- und Haftpflichtversicherung optional hinzuwählen:
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