
Eine Auslandsreise mit dem Wohnmobil, Camper oder Motorhome verlangt umfassenden Versicherungsschutz insbesondere für den Fall einen Verkehrsunfalls, des Diebstahls von Gepäckgegenständen aus dem Fahrzeug und die Absicherung von Stornierungskosten für gemietete Fahrzeuge, die etwa bei einer krankheitsbedingten Stornierung der Wohnmobilreisen anfallen. Dabei ist wichtig, dass Versicherungsleistungen für medizinische Behandlungen bei Krankheit oder Unfall bestehen, aber auch ein Einbruch in das Wohnmobil oder die Stornierung des gemieteten Wohnmobiles etwa wegen einer Erkrankung versichert sind.
Wichtig dabei ist, dass der Versicherungsschutz ohne Eigenbeteiliung im Schadenfall besteht. Mit den von Active Travellers angebotenen Reiseversicherungen können ohne Selbstbehalt im Versicherungsfall Wohnmobilreisen im Inland und im Ausland versichert werden.
Langzeit-Auslandkrankenversicherung:
Mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung, buchbar für jedermann bis 55 Jahre Alter, können Wohnmobilreisen weltweit von wenigen Wochen bis zu 5 Jahren Dauer versichert werden. Der Versicherungsschutz besteht auch für die Behandlungen von Unfallverletzungen nach einem Verkehrsunfall mit dem Wohnmobil. Versichert sind alle notwendigen Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus, in der Variante Premium ohne Selbstbehalt. Auch die Rückholung ins Heimatland mit einem medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ist unbegrenzt versichert. Der Auslandskrankenversicherungsschutz besteht bei Fahrten sowohl mit dem eigenen Fahrzeug oder mit einen gemieteten Wohnmobil oder Camper. Wichtig ist, dass Sie im Aufenthaltsland Ihrer Wohnmobilreise mit einem gültigen Führerschein und auf zulässigen Strassen fahren. Machen Sie das nicht, kann der Versicherer den Versicherungsschutz aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ablehnen.
Unfallversicherung für Auslandsreisen:
Mit der Reiseunfallversicherung besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie aufgrund eines Verkehrsunfalls invalide werden oder zu Tode kommen. Bei Invalidität oder Tod als Folge eines Unfalls mit dem Wohnmobil leistet die Unfallversicherung dann eine pauschale Entschädigung an Sie oder Ihre Erben. Die Höhe der Versicherungsleistung hängt von dem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad ab.
Reisegepäckversicherung bei Wohnmobilreisen:
Reisegepäck sind diejenigen Gegenstände, die Sie auf die Reise mitnehmen und sie können auch bei Wohnmobilreisen und Vanlife versichert werden. Bei einer Langzeitreise, Weltreise oder einer anderen Reise mit dem Auto, dem Wohnmobil oder einem Campervan besteht Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung innerhalb dieser Regelungen:
Auf die Reise mitgenommene Surfbretter, Kites oder Fahrräder sind bei Reisen mit einem Camper versichert, wenn Sie außen am Campermobil fest gesichert sind, also mit Schlössern oder anderen Sicherungshilfen mit dem Campermobil fest verbunden sind. Für diese Gegenstände gelten Höchstbeträge, bis zu denen sie versichert sind, deren Details Sie bei der Leistungsbeschreibung der Reisegepäckversicherung sehen. Campingausrüstung wie Campingstühle oder Kocher ist versichert, wenn diese Gegenstände im Camper verstaut sind.
Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen, die im Fahrzeug unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Wertsachen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmausrüstung, EDV-Geräte wie Notebook oder Tablet sowie elektronische Kommunikationsgeräte und Unterhaltungsgeräte, jeweils einschliesslich Zubehör. Wertsachen sind bei Reisen mit dem Wohnmobil oder Campervan nur versichert, wenn Sie sie im persönlichen Gewahrsam haben, also bei sich tragen.
Der Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung endet mit der Ankunft an der ständigen Wohnung am Wohnort - auch dann, wenn das Reisegepäck nicht unverzüglich entladen wird. Gegenstände des Reisegepäcks, die Sie nach dem Reiseende im Wohnmobil zurücklassen, sind nicht mehr versichert.
Rücktrittskostenversicherung bei Stornierung der Wohmmobilanmietung:
Die Anmietung eines Wohnmobils kann mit hohen Mietkosten verbunden sein und damit auch mit hohen Stornierungskosten, die Ihnen der Wohnmobilvermieter in Rechnung stellt, wenn Sie die Fahrzeuganmietung kurzfristig etwa wegen einer Erkrankung stornieren müssen. Mit der Rücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt können Wohnmobilmieten bis zu 20.000 € versichert werden. Im Versicherungsfall, also der Stornierung aus einem versicherten Grund wie Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, werden Ihnen die vollständigen vertraglich geschuldeten Stornokosten entsprechend der Mietvertrags mit dem Fahrzeugvermieter erstattet.
Direkt zur Langzeit-Auslandskrankenversicherung für Wohnmobilreisen
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