So erreichen Sie uns:
E-Mail:
support@active-travellers.com

Telefon:
+49-8052-9579646

Reiseversicherungslexikon

Abmeldung im Heimatland

Ist die Reisekrankenversicherung gültig bei Abmeldung von Wohnsitz oder Krankenversicherung im Heimatland?

Heimatland im Sinne der Reisekrankenversicherung ist das Land Ihres ständigen Wohnsitzes, also das Land, in dem Sie gemeldet sind und sich gewöhnlich aufhalten. Bei der Buchung einer der Active Travellers Reiseversicherungen geben Sie Ihre aktuelle Adresse im Heimatland an, auch wenn Sie sich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes bei der Gemeinde oder bei der Krankenversicherung abmelden. Versicherungsbeginn ist die Abreise aus dem Heimatland.

Auch bei Abmeldung von Wohnsitz oder Krankenversicherung im Heimatland können Sie die Active Travellers Reisekrankenversicherungen für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes buchen. Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung besteht auch in diesem Fall.

Die Abmeldung von der gesetzlichen Pflichtversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, GKV) in Deutschland ist im Sozialgesetzbuch klar geregelt in § 190 SGB V (fünf), Absatz 13, Ziffer 1. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt können Sie sich abmelden, wenn Sie die Zeit, die Sie im Ausland verbringen werden, mit einer "anderweitigen Krankenversicherung" versichert haben. Die anderweitige Krankenversicherung wäre dann unsere Active Travellers Reisekrankenversicherung, zu der Sie die Versicherungsbestätigung bei der GKV vorlegen. Der letzte gesetzliche Krankenversicherer, bei dem Sie versichert waren bzw. sind, muss Sie ab dem Zeitpunkt der Rückkehr (Reiseende) wieder aufnehmen.

Wenn Sie in Deutschland freiwillig gesetzlich versichert sind, möchten bitte die Abmeldung von der Krankenversicherung mit ihrem gesetzlichen Versicherer rechtzeitig abstimmen und klären, ob eine Abmeldung, eine Anwartschaft oder die Beibehaltung der Vollmitgliedschaft die für sie beste Herangehensweise ist.

Bei privaten Krankenversicherungen im Heimatland besteht Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag kündigen können, aber es bedeutet auch, dass ein privater Krankenversicherer Sie nicht wieder aufnehmen muss. Sie sollten also mit dem Versicherer abstimmen, ob eine Anwartschaft nicht die vorteilhaftere Lösung für Sie wäre.

Wenn Sie in einem anderen Land wohnen, möchten Sie bitte dort mit Ihrer Krankenversicherung die dortigen Regelungen und die Vorgehensweise besprechen.

In Österreich ist die Abmeldung von der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung (Krankenkasse) anlässlich eines Auslandsaufenthaltes möglich, aber sie muss im Einzelfall mit dem Krankenversicherungsträger abgestimmt werden. Eine generelle und für alle identisch anwendbare Regelung gibt es in Österreich nicht. Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrem Krankenversicherungsträger in Verbindung, um die Möglichkeiten der Abmeldung von der Krankenversicherung zu besprechen - auch die Wiederaufnahme in die Krankenversicherung im Fall einer vorzeitigen Rückkehr beispielsweise aufgrund eines medizinischen Rücktransportes ins Heimatland.

Möchten Sie mit uns chatten?
Klicken Sie hier, um die Verwendung von Cookies zu akzeptieren und die Chat-Funktion zu aktivieren.