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Reiseversicherungslexikon

Absage des Auslandsemesters

Wie kann die Absage eines geplanten Auslandssemesters versichert werden?

Wenn ein geplantes und bereits zugesagtes Auslandssemester an einer ausländischen Universität von der Universität abgesagt wird, stellt sich in der Regel die Frage nach der Erstattung bereits bezahlter Reisekosten und Studienkosten. Zu den Reisekosten gehören Flüge, Unterkünfte, Visagebühren oder beispielsweise Mietwagen, aber auch eine Reisekrankenversicherung für das Auslandssemester. Zu den versicherbaren Reisekosten zählen aber auch Semestergebühren oder andere Studiengebühren der Universität im Ausland.

In Bezug auf den Reiseversicherungsschutz bedeutet die Stornierung eines zugesicherten Studienplatzes im Ausland:

  • Die bereits abgeschlossene Reisekrankenversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Reiseunfallversicherung oder Reisegepäckversicherung stornieren wir und erstatten die bereits bezahlte Versicherungsprämie vollständig an Sie. Dazu senden Sie uns bitte die schriftliche Bestätigung der ausländischen Universität über die Absage des Studienplatzes dort.
  • Die Stornokosten für Flüge, Unterkünfte, Mietwagen und auch Studiengebühren der ausländischen Universität können Sie mit unserer Rücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt versichern. Berechnungsgrundlage der Versicherungsprämie ist der Reisepreis. Der Reisepreis ist in diesem Fall die Summe aller Reisekosten einschliesslich der Semestergebühren, die Sie vor der Reise für die Reise bezahlt haben. Die Absage eines zuvor zugesagten Studienplatzes durch die ausländische Universität ist in unserer Rücktrittskostenversicherung versichert. Entscheidend ist, dass der Abschluss der Rücktrittskostenversicherung vor der Absage des Studienplatzes durch die Universität erfolgte. Ist das der Fall, werden die vertraglich geschuldeten Stornierungskosten aller gebuchten, bezahlten und versicherten Reiseleistungen einschliesslich der mitversicherten Studiengebühren erstattet.

Sie können es also vollständig vermeiden, die im Vorfeld bezahlten Kosten Ihres geplanten Auslandssemesters ganz oder teilweise zu verlieren. Bitte beachten Sie, dass eine Rücktrittskostenversicherung am besten gleich nach der Buchung von Reiseleistungen oder der Bezahlung von Studiengebühren abgeschlossen werden sollte, damit sofort der Versicherungsschutz besteht. Spätestens muss der Abschluss 30 Tage vor der Abreise aus dem Heimatland erfolgen.

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