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Reiseversicherungslexikon

Arbeiten im Ausland versichern

Welcher Versicherungsschutz besteht bei Arbeitsunfällen im Ausland?

Arbeiten im Ausland kann Work and Travel, ein Auslandspraktikum, ein Studienaufenthalt oder Forschungsaufenthalt, selbst organisiertes Jobben während einer Reise, remote job, Digital Nomads oder eine Arbeitsstelle im Ausland sein. Die Active Travellers Reiseversicherungen bieten Versicherungsschutz für diese Arbeitsaufenthalte im Ausland:

Langzeit-Auslandskrankenversicherung:

Die Behandlung von Folgen, meist Verletzungen, von Arbeitsunfällen ist versichert unabhängig davon, ob die Arbeitsstelle im Ausland selbst organisiert, von einer Organisation arrangiert oder mit einem Arbeitgeber vereinbart wurde. Ebenfalls ist es unerheblich, ob der Arbeitsplatz im Ausland entgeltlich oder unentgeltlich wahrgenommen wird. Der Versicherungsschutz für ärztliche Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus aufgrund von Arbeitsunfällen besteht auch beim Arbeiten mit Maschinen oder Tieren, etwa auf einer Farm oder in einem Reitstall. Versichert ist auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland nach einem Arbeitsunfall im Ausland.

Reisehaftpflichtversicherung:

Der Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung besteht, sofern es sich um eine bildungsbezogene Arbeitstätigkeit im Ausland handelt - beispielsweise während der Arbeitszeit bei Work and Travel, einem Auslandspraktikum oder einem Studienpraktikum im Ausland. Versichert sind Personenschäden und Sachschäden, die Sie Dritten versehentlich zufügen. Nicht versichert im Rahmen einer Reisehaftpflichtversicherung sind Arbeitstätigkeiten im Zusammenhang mir der Berufsausübung - also der Ausübung des erlernten Berufs während der Reise im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder selbständiger Tätigkeit. Haftpflichtschäden als Folge der Berufsausübung sind Gegenstand einer Berufshaftpflichtversicherung, nicht einer Reisehaftpflichtversicherung.

Reiseunfallversicherung:

Die Reiseunfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Invalidität oder Tod als Folge eines Unfalls, auch eine Arbeitsunfalls, sofern die Arbeitstätigkeit im Rahmen eines bildungsbezogenen Auslandaufenthaltes erfolgte. Unfallversicherungsschutz besteht also bei Work and Travel, Auslandspraktikum oder Studienpraktikum im Ausland. Wiederum nicht versichert sind Arbeitsunfälle im Rahmen der Berufsausübung als Arbeitnehmer oder selbständiger Unternehmer.

Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle bei bildungsbezogenen Auslandsaufenthalten bieten die Active Travellers Reisekrankenversicherungen, Reisehaftpflichtversicherung und Reiseunfallversicherung für jeden Zeitraum bis zu 5 Jahren.

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