In den Versicherungsbedingungen der Auslandsreiseversicherung gibt es regelmässig einen Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Eingriffen von hoher Hand. Unter dem Begriff Eingriff von hoher Hand versteht man staatliches Handeln, also Massnahmen staatlicher Institutionen wie beispielsweise der Polizei, der Zollbehörden oder des Grenzschutzes. Führen diese Massnahmen der Staatsgewalt zu einem Schaden, besteht kein Versicherungsschutz der Reiseversicherungen.
Das betrifft insbesondere die Fälle:
Der Ausschluss des Versicherungsschutzes der Reiseversicherung für Eingriffe von hoher Hand besteht, weil es nicht dem Zweck einer Auslandsreiseversicherung entspricht, die Folgen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Missachtung von gesetzlichen Vorschriften zu versichern. Sind Sie von einem solchen Fall betroffen, entscheiden Sie bitte, ob Sie sich anwaltliche Beratung zu der Frage einholen und ob möglicherweise Ansprüche gegen den Staat bestehen.