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Reiseversicherungslexikon

Eingriffe von hoher Hand

Was bedeuten Eingriffe von hoher Hand bei Reiseversicherungen?

In den Versicherungsbedingungen der Auslandsreiseversicherung gibt es regelmässig einen Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Eingriffen von hoher Hand. Unter dem Begriff Eingriff von hoher Hand versteht man staatliches Handeln, also Massnahmen staatlicher Institutionen wie beispielsweise der Polizei, der Zollbehörden oder des Grenzschutzes. Führen diese Massnahmen der Staatsgewalt zu einem Schaden, besteht kein Versicherungsschutz der Reiseversicherungen.

Das betrifft insbesondere die Fälle:

  • Auslandskrankenversicherung: Die Kosten der medizinischen Behandlung von Verletzungen etwa bei einer Verhaftung sind nicht versichert.
  • Reisegepäckversicherung: Die Beschlagnahme von Reisegepäck etwa durch den Zoll ist nicht versichert.
  • Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung: Die Kosten der Stornierung von gebuchten Reiseleistungen oder die Nichtnutzung der gebuchten Reiseleistungen etwa aufgrund der Verweigerung der Einreise, fehlender Reisedokumente, eines fehlenden oder ungültigen Visums oder aufgrund der Sperrung des Strassenverkehr oder des Luftraums ist nicht versichert.

Der Ausschluss des Versicherungsschutzes der Reiseversicherung für Eingriffe von hoher Hand besteht, weil es nicht dem Zweck einer Auslandsreiseversicherung entspricht, die Folgen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Missachtung von gesetzlichen Vorschriften zu versichern. Sind Sie von einem solchen Fall betroffen, entscheiden Sie bitte, ob Sie sich anwaltliche Beratung zu der Frage einholen und ob möglicherweise Ansprüche gegen den Staat bestehen.

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