Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes ein Auto, ein Motorrad, Velo oder ein anderes Fahrzeug anmieten, kaufen oder fahren, besteht Versicherungsschutz der Reiseversicherung nur dann, wenn Sie das Fahrzeug mit einer am Ort Ihres Aufenthaltes gültigen Fahrerlaubnis fahren. Beim Fahren eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerschein liegt eine Gefahrenerhöhung im Sinn der §§ 23 und folgende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. Das hat zur Folge, dass die Versicherungsleistung seitens des Versicherers ganz oder teilweise abgelehnt werden kann mit der Begründung, dass Sie fahrlässig oder sogar vorsätzlich eine Gefahrenerhöhung herbeigeführt haben.
Das Fahren ohne gültigen Führerschein oder mit einer am Reiseort nicht anerkannten Fahrerlaubnis wirkt sich auf den Versicherungsschutz verschiedener Reiseversicherungen aus, der je nach Beurteilung der Frage nach grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Schadenabteilung des Versicherers ganz oder teilweise entfällt. Betroffen sind alle Reiseversicherungen, inbesondere die Auslandskrankenversicherung, die Reiseunfallversicherung oder die Reisehaftpflichtversicherung. Kommt die Schadenabteilung zu dem Ergebnis, dass Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich durch das Fahren eine Kfz ohne gültigen Führerschein einen Schadenfall mitverursacht haben, kann der Versicherer die Leistung ablehnen.
Bitte stellen Sie daher im eigenen Interesse sicher, dass Sie ein auf der Reise gemietetes, gekauftes oder geliehenes Fahrzeug nur mit einer am Aufenthaltsort gültigen Fahrerlaubnis fahren. Je nach Aufenthaltsland ist es auch möglich, einen vorhandenen Führerschein in einen vor Ort gültigen Führerschein umschreiben zu lassen. Die Informationen dazu erhalten Sie in der Regel beim Konsulat Ihres Reiselandes.