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Reiseversicherungslexikon

Neugeborene versichern

Wie kann ein während der Auslandsreise neugeborenes Kind krankenversichert werden?

Ein während Ihrer Auslandsreise neugeborenes Kind ist mit Ausnahme der Erstversorgung nicht mit der Versicherungspolice der Eltern versichert, wird also nicht in den Versicherungsschutz der Eltern aufgenommen. Es kann aber ab dem Tag der Geburt mit unseren Reisekrankenversicherungen nachversichert werden unter diesen Bedingungen:

  • Es besteht eine gültige Active Travellers Reisekrankenversicherung für die Mutter und diese Auslandskrankenversicherung ist noch nicht beendet.
  • Sie senden uns per E-Mail innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes und bestätigen in Ihrer E-Mail, dass keine anderweitige Krankenversicherung für das Kind besteht.
  • Wir versichern das Neugeborene dann ab dem Tag der Geburt und für die restliche Laufzeit der Police der Mutter zu demselben Reisekrankenversicherungstarif, den auch die Mutter hat.

Wenn also die Mutter beispielsweise die Tarifvariante Premium gebucht hat, wird auch das Kind zum Tarif Premium zu der für das Kind zutreffenden Prämie versichert.

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