Wenn Sie Ihre Brille, Kontaktlinsen oder andere Sehhilfen auf Ihre Auslandsreise mitnehmen, besteht Versicherungsschutz der Active Travellers Reiseversicherungen wie folgt.
Gegenstand der Auslandskrankenversicherung ist der Versicherungsschutz für ärztliche Heilbehandlungen oder Verordnungen, die während des Auslandsaufenthaltes aufgrund akuter Gesundheitsbeschwerden notwendig werden. Das bedeutet für den Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung für Sehhilfen:
Gegenstand der Reisegepäckversicherung ist der Versicherungsschutz für Ihre Sehhilfen, die auf Ihre Auslandsreise mitnehmen. Ihre Brille oder Kontaklinsen sind Teil des Reisegepäcks.