Wenn Sie während Ihrer Auslandsreise ein Surfbrett, Kite oder Wellenbrett benutzen, richtet sich der Versicherungsschutz danach, ob es sich um Ihr eigenes Sportgerät handelt oder ob Sie während des Auslandsaufenthaltes ein Surfbrett, Kite oder Wellenbrett mieten oder leihen.
Reisegepäckversicherungsschutz für das eigene Sportgerät:
Mit unserer Reisegepäckversicherung besteht Versicherungsschutz bis 750 € für eigene Surfbretter, Kites oder Wellenbretter, die Sie auf die Reise mitnehmen. Der Versicherungsschutz besteht in der Zeit, in der Sie das Brett nicht bestimmungsgemäß gebrauchen, also nicht Surfen oder Kiten. Dann sind Beschädigung oder Diebstahl durch Dritte versichert. Versichert ist der Zeitwert.
Reisehaftpflichtversicherung für eigene und gemietete oder geliehene Sportgeräte:
Mit der Reisehaftpflichtversicherung sind Personenschäden oder Sachschäden versichert (privatrechtliche Schadenersatzansprüche), die Sie Dritten versehentlich zufügen. Versicherungsschutz besteht dabei auch für Schäden aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Benutzen von eigenen oder fremden Surfbrettern zu Sportzwecken. Dabei geht es um Schäden, die Sie mit dem Surfbrett, Kite oder Wellenbrett Dritten zufügen - auch, wenn Sie sich während der Reise ein Surfbrett, Kite oder Wellenbrett mieten oder ausleihen. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung, dem Verleih oder der sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte, also wenn Sie selbst Surfbretter, Kites (Wings) oder Wellenbretter vermieten oder verleihen. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz aus einer Reisehaftpflichtversicherung.