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Reiseversicherungslexikon

Versicherungsschutz für Höhenwandern im Ausland

Welcher Versicherungsschutz der Reiseversicherung besteht bei Hochgebirgstouren, Trekking oder Klettern?

In den Active Travellers Reiseversicherungen gibt es keine Höhenbegrenzungen beim Wandern, Trekking oder Klettern im Hochgebirge. Versichert sind also auch Klettertouren, Höhenwandern oder Trekkingtouren in großen Höhen, die Sie während Ihrer Auslandsreise beispielsweise im Himalaya, häufig in Nepal, oder den Anden machen.

Reisekrankenversicherung mit Versicherungsschutz für Höhenwandern, Trekking oder Klettersteige:

Mit der Auslandskrankenversicherung versichert sind ambulante Behandlungen beim Arzt und stationäre Behandlungen im Krankenhaus mit unbegrenzter Versicherungssumme nach einem Unfall oder einer Erkrankung (auch Höhenkrankheit) während einer Hochgebirgstour, Trekkingtour oder Klettertour. Ebenfalls versichert ist ein Krankentransport zur stationären Behandung im Krankenhaus - auch und sofern notwendig mit dem Helikopter, wenn der Arzt einen Transport mit dem Hubschrauber aus dem Gebirge ins Krankenhaus anordnet. Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Hause ist in unbegrenzter Höhe versichert, wenn er seitens der behandelnden Ärzte empfohlen wird. Die Organisation und Durchführung des Rücktransportes übernimmt die 24/7-Notfallzentrale des Versicherers.

Reiseunfallversicherung mit Versicherungsschutz für Unfälle beim Wandern, Trekking oder Klettern:

Mit der Reiseunfallversicherung ist der Fall versichert, dass Sie aufgrund eines Unfalls Invalidität oder Tod erleiden. Es erfolgt dann die Zahlung einer pauschalen Versicherungssumme an Sie oder die Erben, bei Invalidität abhängig vom festgestellten Grad der Invalidtät. Die Reiseunfallversicherung besteht unabhängig von der Reisekrankenversicherung. Behandlungskosten nach einem Outdoor-Unfall etwa beim Wandern oder Klettern sind Gegenstand der Auslandskrankenversicherung. Die Reiseunfallversicherung bietet zusätzlich die zuvor dargestellten Leistungen.

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