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Reiseversicherungslexikon

Versicherungsschutz für Vorsorgeuntersuchungen

Welchen Versicherungsschutz für Vorsorgeuntersuchungen bietet die Reisekrankenversicherung?

Unter Vorsorgeuntersuchungen oder auch Vorsorgeleistungen versteht man präventive ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken. Vorsorgeuntersuchungen werden also durchgeführt, ohne dass es bereits zu akuten Gesundheitsbeschwerden gekommen ist mit dem Ziel, vorbeugend und vor dem Eintreten einer tatsächlichen Erkrankung Krankheitsrisiken zu erkennen und zu verhindern.

In der Young Travellers Langzeit-Reisekrankenversicherungen für Auslandsaufenthalte sind Vorsorgeleistungen in der Tarifvariante Premium versichert. Es greift eine Wartezeit von 6 Monaten, beginnend mit dem Versicherungsbeginn. Versicherungsbeginn ist in der Regel die Abreise aus dem Heimatland oder im Fall einer genehmigten Anschlussversicherung während der Reise der Beginn dieser Anschlussversicherung. Eine Wartezeit bedeutet, dass die vom Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung gedeckten Vorsorgemassnahmen erst ab dem Beginn des 7. versicherten Reisemonats versichert sind. In den ersten 6 Monaten Ihrer Auslandsreise sind Vorsorgemaßnahmen nicht versichert, ausgenommen (also ohne Wartezeit) Schwangerschaftsvorsorge bei einer während der versicherten Reisezeit eingetretenen Schwangerschaft. Vorsorgeuntersuchungen sind in der Reisekrankenversicherung auch während einer versicherten Unterbrechung der Reise (vorübergehende Rückkehr in das Heimatland) versichert, können also auch im Heimatland in Anspruch genommen werden.

Mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung Premium versichert sind die in Deutschland geförderten Vorsorgeprogramme. Auch wenn Ihr Wohnsitz in einem anderen Land liegt, sind nur diese Vorsorgeuntersuchungen versichert:

Schwangerschaftsvorsorge:

Voraussetzung ist, dass die Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn - also während der versicherten Reisezeit eingetreten ist. Versichert sind die am Ort Ihres Aufenthaltes im Ausland üblichen Schwangerschaftsvorsorgemassnahmen. Bei einer bereits vor Versicherungsbeginn eingetretenen Schwangerschaft sind Schwangerschaftsvorsorgeleistungen nicht versichert. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt. Zu den versicherten Vorsorgeleistungen gehören:

  • Untersuchung und Beratung der Schwangeren sowie Untersuchung der Entwicklung des Ungeborenen. Versichert sind Untersuchungen, Behandlungen und Arzneimittel, sofern sie aufgrund einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung oder einer Vorsorgeuntersuchung durchgeführt oder verordnet wurden. Reine Beratungsleistungen oder individuelle Gesundheitsleistungen (wie etwa differentialdiagnostische Abklärungen) sind ohne Indikation nicht versichert.
  • Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften im Rahmen der ärztlichen Schwangerschaftsvorsorge oder einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung. Gezieltes Screening auf Risikoschwangerschaften ist nicht versichert. Sofern eine Risikoschwangerschaft vorliegt, werden im Rahmen der Vorsorge alle weitere Untersuchungen und Behandlungen, die bei einer Risikoschwangerschaft üblicherweise vorgenommen werden, in der Variante Premium übernommen.
  • Ultraschalldiagnostik
  • Weitere serologische Untersuchungen auf Infektionen, inklusive HIV-Testangebot. Blutuntersuchungen, welche durch Mutterschaftsrichtlinien vorgegeben sind, sind in der Variante Premium versichert. Dazu zählt auch die Abklärung von Infektionskrankheiten wie HIV.
  • Beratung und Untersuchung der Wöchnerin und des Neugeborenen.

Krebsfrüherkennung:

Der Höchstbetrag für gynäkologische Vorsorge beträgt 100 € je Versicherungsjahr. Der Höchstbetrag für weitere Krebserkennungsmaßnahmen beträgt 500 € je Versicherungsjahr in Summe für Krebsfrühkennungsmaßnahmen und Gesundheits-Check-Ups (siehe nachfolgend).

Gesundheits-CheckUps:

Der Höchstbetrag je Versicherungsjahr beträgt 500 € in Summe für Gesundheits-CheckUps und Krebsfrüherkennungsmassnahmen (siehe zuvor).

Zahnvorsorge:

Der Höchstbetrag je Versicherungsjahr beträgt 100 €. Nicht Gegenstand der Zahnvorsorge und damit nicht versichert ist Zahnpflege, insbesondere eine Zahnreinigung.

U-Untersuchungen von während der Reise neugeborenen Kindern:

  • Während der Reise neugeborene Kinder werden ab dem Tag der Geburt zu demselben Tarif nachversichert, den auch die Mutter hat. Sollen die U-Untersuchungen des Neugeborenen versichert sein, müssen also sowohl Mutter als auch Kind die Tarifvariante Premium haben.
  • Die U-Untersuchungen sind dann nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten der Police der Mutter im Rahmen der in Deutschland anerkannten Programme versichert. Hinsichtlich der Wartezeit ist also entscheidend, ob und dass die Police der Mutter bereits länger als 6 Monate besteht; anderenfalls greift die dortige Wartezeit bis zum Ablauf von 6 Monaten der Police der Mutter.
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/frueherkennungsuntersuchung-bei-kindern.html
  • Die Kosten dieser Untersuchungen sind in Summe mit den in Ziffern 2 und 3 (zuvor) dargestellten Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung und zu Gesundheits-CheckUps bis maximal 500 € je Versicherungsjahr versichert.
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