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Reiseversicherungslexikon

Zahnbehandlungen versichern

Welchen Versicherungsschutz bietet die Reisekrankenversicherung für Zahnbehandlungen?

Die Active Travellers Reisekrankenversicherungen bieten Versicherungsschutz für Zahnbehandlungen, die während Ihrer Langzeitreise, dem Auslandssemester oder Work and Travel notwendig werden. Dabei geht es um die Behandlung von akuten Zahnschmerzen, die Reparatur von Zahnersatz und neuen Zahnersatz. Ein begrenzter Versicherungsschutz besteht ebenfalls für Zahnvorsorge.

Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich mit unbegrenzter Versicherungssumme für schmerzstillende Zahnbehandlungen und die Reparatur vor vorhandenem Zahnersatz im Ausland und auch während der versicherten Unterbrechungszeit im Heimatland. Im Detail:

  1. Schmerzstillende Zahnbehandlung einschliesslich einfacher Zahnfüllungen aufgrund akuter Zahnschmerzen ist mit einer unbegrenzten Versicherungssumme versichert. Zu schmerzstillenden Zahnbehandlungen gehören alle Behandlungsmassnahmen, die der Zahnarzt zur Beseitung akuter Zahnschmerzen durchführen muss. Die Begrenzung auf einfache Zahnfüllungen bedeutet, dass das einfachste zur vom Zahnarzt verordneten Zahnbehandlung geeignete Material erstattet wird. In der Regel ist das Amalgam; ein anderes Material wäre versichert, wenn der Zahnarzt es aus medizinischen Gründen verwenden musste und diese Notwendigkeit in seinen Behandlungsdokumenten auch begründet.
  2. Die während der Reise notwendige Reparatur von vorhandenem Zahnersatz ist in unseren Auslandskrankenversicherungen mit unbegrenzter Versicherungssumme in der Tarifvariante Premium versichert. In der Young Travellers Auslandskrankenversicherung Basic ist diese Leistung auf 300 € je Versicherungsjahr begrenzt.
  3. Nach einem Unfall während der Reise notwendiger provisorischer Zahnersatz ist mit 1.000 € je Versicherungsjahr versichert.
  4. Zahnvorsorge ist mit 100 € je Versicherungsjahr in der Young Travellers Auslandskrankenversicherung Premium versichert. Hier greift eine Wartezeit von 6 Monaten, so dass diese Leistung erst ab dem 7. Versicherungsmonat besteht. Zahnvorsorge ist der jährliche Zahncheck beim Zahnarzt, nicht aber Zahnpflege wie insbesondere eine Zahnreinigung.

Wie in der Reisekrankenversicherung üblich, besteht auch in Bezug auf Zahnbehandlungen Versicherungsschutz für zahnärztliche Massnahmen, deren Notwendigkeit sich während der Reise aufgrund akuter Zahnschmerzen ergeben hat. Kein Versicherungsschutz besteht für Zahnbehandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor der Abreise bestand oder die während der Reise fortgesetzt werden. Diese sind als Vorschaden ausgeschlossen.

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