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Reiseversicherungslexikon

Reisegepäck versichern

Was gehört zum versicherten Reisegepäck bei einer Reisegepäckversicherung?

Reisegepäck sind diejenigen Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die Sie auf die Reise mitnehmen. Der Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung bezieht sich also auf das Reisegepäck, das vor der Reise angeschafft und auf die Reise mitgenommen wurde. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass mit Ausnahme von Reiseandenken kein Versicherungsschutz besteht für Gegenstände, die Sie sich während der Reise kaufen, auch nicht als Ersatz für möglicherweise gestohlene Gegenstände.

Ihr Reisegepäck ist mit der Reisegepäckversicherung während der gesamten Reisezeit versichert - also von der Abreise bis zur Rückkehr am Reiseende. Derselbe Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie Wertsachen wir Laptops oder Notebooks für Ihr Auslandssemester, Ihre Langzeitreise oder Work and Travel mitnehmen. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den Diebstahl von Reisegepäck, auf die Beschädigung von Reisegepäck oder auf das Abhandenkommen von aufgegebenem Reisegepäck beispielsweise bei einer Airline, einem Busunternehmen oder einer Reederei. Ebenfalls versichert sind notwendige Ersatzkäufe bei Gepäckverlust, wenn Ihr Reisegepäck etwa von der Fluggesellschaft nicht oder zu spät am Zielort der Reise angeliefert wird.

Zu den Gegenständenden des Reisegepäcks gehören:

  1. Die Sachen Ihres persönlichen Bedarfs, die Sie auf die Reise mitnehmen - das ist in der Regel Kleidung, elektronische Geräte wie Laptop oder Handy, Fotoausrüstung oder Sportgeräte - jeweils mit Zubehör.
  2. Geschenke und Andenken, die Sie während der Reise erwerben. Hierzu gibt es einen Höchstbetrag von 300 € in unserem Young Travellers Komfortschutz.

Bei einzelnen Gegenständen des Reisegepäcks bestehen Höchstbeträge, bis zu denen diese versichert sind - etwa für Brillen und Kontaktlinsen, Fahrräder, Tauchausrüstung, Golfausrüstung, Musikinstrumente oder Mobiltelefone. Die Details dazu sehen Sie in der Leistungsübersicht zur Reisegepäckversicherung.

Nicht zum versicherten Reisegepäck gehören und damit nicht versichert sind:

  1. Gegenstände, die zu überwiegend beruflichen Zwecken mitgenommen werden.
  2. Gegenstände, die sie während der Reise kaufen mit Ausnahme der oben genannten Geschenke und Andenken.
  3. Sportausrüstung dann, wenn sie im bestimmungsgemäßen Gebrauch ist. Beispiele: Skiausrüstung ist während des Skifahrens nicht versichert, aber im Hotel, wenn sie über Nacht abgestellt ist. Ein Fahrrad ist nicht versichert beim Fahrradfahren, aber, wenn es davor oder danach mit einem Fahrradschloss gesichert abgestellt ist.
  4. Bargeld, Scheckkarten, Prepaidkarten, Wertpapiere, Fahrkarten, Gutscheine oder Dokumente.
  5. Gegenstände mit überwiegend Kunstwert oder Liebhaberwert.
  6. Schusswaffen aller Art.
  7. Landfahrzeuge, Luftfahrzeuge (dazu gehören auch Drohnen), Wasserfahrzeuge, Kites, Hängegleiter, Gleitflugschirme oder Fallschirme.

Kein Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung besteht im Übrigen für Schäden, die Sie selbst verursacht haben, Schäden durch Verlieren, Liegenlassen, Stehenlassen oder Hängenlassen sowie Schäden durch gebrauchstypischen Verschleiss. Gebrauchstypischer Verschleiss ist beispielsweise die Abnutzung eines Sportgerätes durch den Gebrauch.

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