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Reiseversicherungslexikon

Reisegepäckversicherung beim Camping

Wie ist das Reisegepäck beim Camping oder Zelten versichert?

Unsere Langzeit-Reisegepäckversicherung bietet Versicherungsschutz während der Auslandsreise auch beim Camping oder Zelten unter diesen Rahmenbedingungen:

  1. Der Versicherungsschutz für Reisegepäck besteht nur auf offiziellen Campingplätzen oder Zeltplätzen. Das sind von Behörden, Vereinen oder Unternehmen eingerichtete Campingplätze oder Zeltplätze. Kein Versicherungsschutz für Reisegepäck besteht also, wenn Sie an anderen Orten campen oder zelten, auch nicht beim Camping oder Zelten auf Wiesen oder Grundstücken beispielsweise von Landwirten oder in Gärten.
  2. Gegenstände Ihres Reisegepäcks oder Sportgeräte, die Sie unbeaufsichtigt im Zelt zurücklassen, sind nur in der Zeit von 6 h bis 22 h versichert und das auch nur, wenn das Zelt verschlossen war. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz nur, wenn Sie persönlich im Zelt anwesend sind.

Kein Versicherungsschutz besteht generell für Wertsachen, die im Zelt unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Wertsachen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Fotoausrüstung und Filmkameras oder Videokameras, EDV-Geräte wie Laptop, Notebook oder Tablet sowie elektronische Kommunikationsgeräte wie ein Handy und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör.

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