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Reiseversicherungslexikon

Rückholung ins Heimatland

Was ist ein medizinisch sinnvoller Rücktransport mit Rückholung ins Heimatland?

Die Rückholung in das Heimatland mit einem medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport erfolgt, wenn die Fortsetzung der Reise wie geplant aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr möglich ist. Ein Krankenrücktransport nach Hause findet immer und nur nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Versicherer und den behandelnden Ärzten vor Ort im Ausland statt. Der medizinsch sinnvolle Rücktransport ist in den Active Travellers Auslandskrankenversicherungen mit unbegrenzter Versicherungssumme versichert.

Voraussetzung für die Rückholung nach Hause durch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ist, dass er aus ärztlicher Sicht für erforderlich und durchführbar gehalten wird, Sie also zurücktransportiert werden sollten und können (Transportfähigkeit). Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die notwendige medizinische Versorgung am Ort Ihres Aufenthaltes nicht verfügbar ist.

Ebenfalls sinnvoll ist ein Rücktransport in das Heimatland, wenn die Behandlung im Ausland noch so lange andauern wird, dass es für den Versicherer wirtschaftlich vorteilhafter wäre, Sie nach Hause zu transportieren. Ihre Transportfähigkeit vorausgesetzt, kann der Versicherer den Rücktransport aus wirtschaftlichen Gründen verlangen, wenn nach der Prognose der Ärzte die stationäre Behandlung im Ausland noch mindestens 14 Tagen fortdauern würde. Lehnen Sie dann den Rücktransport ab, kann der Versicherer den Versicherungsschutz beenden.

Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung wird immer von der 24/7-Notfallzentrale organisiert, mit den Ärzten im Ausland und dem Krankenhaus im Heimatland abgestimmt und dann auch durchgeführt. Ihr Reisegepäck wird in diesem Fall auch an Ihren Heimatort zurücktransportiert. Die Kostenübernahme für die Rückholung ins Heimatland erfolgt durch die Notfallzentrale.

Wenn es zu einem Krankenrücktransport nach Hause kommt, gilt Ihre Reise mit Ankunft im Krankenhaus am Wohnort als beendet. Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung endet in diesem Fall ebenfalls. Für die Zeit danach bereits bezahlte Prämien werden Ihnen erstattet und Sie melden sich ab dem Tag der Ankunft im Heimatland wieder bei der heimischen Pflichtversicherung an.

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