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Reiseversicherungslexikon

Reiseversicherungen präzise erklärt für Reisen, Arbeiten und Bildung im Ausland

In unserem Reiseversicherungslexikon bieten wir Ihnen zahlreiche Erklärungen und Anwendungsbeispiele zum Versicherungsschutz der günstigen Active Travelles Langzeit-Auslandsreiseversicherungen. Sie können entweder nach dem für Sie relevanten Thema oder im gesamten Lexikon mit beliebigen Suchbegriffen recherchieren - beispielsweise zum Versicherungsschutz für Work and Travel, Auslandssemester, bestimmten Sportarten oder zum Vorgehen in einem Schadenfall. Beim Verfassen des Reiseversicherungslexikons haben wir praxisgerechte, lebensnahe und verständliche Formulierungen gewählt. Das Lexikon ist eine Active Travellers Serviceleistung und nicht Bestandteil des Versicherungsvertrages zu Ihrer Buchung. Die Versicherungsbedingungen selbst finden Sie immer bei der gewählten Reiseversicherung. Diese sind Grundlage des Versicherungsvertrages und werden Ihnen mit der Buchungsbestätigung auch gesendet.

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Ist die Reisekrankenversicherung gültig bei Abmeldung von Wohnsitz oder Krankenversicherung im Heimatland?

Heimatland im Sinne der Reisekrankenversicherung ist das Land Ihres ständigen Wohnsitzes, also das Land, in dem Sie gemeldet sind und sich gewöhnlich aufhalten. Bei der Buchung der Active Travellers Reiseversicherung geben Sie Ihre aktuelle Adresse im Heimatland an, auch wenn Sie sich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes bei der Gemeinde oder bei der Krankenversicherung abmelden. Versicherungsbeginn ist die Abreise aus dem Heimatland.

Auch bei Abmeldung von Wohnsitz oder Krankenversicherung im Heimatland können Sie die Active Travellers Reisekrankenversicherungen für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes buchen. Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung besteht auch in diesem Fall.

Die Abmeldung von der gesetzlichen Pflichtversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, GKV) in Deutschland ist im Sozialgesetzbuch klar geregelt in § 190 SGB V (fünf), Absatz 13, Ziffer 1. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt können Sie sich abmelden, wenn Sie die Zeit, die Sie im Ausland verbringen werden, mit einer "anderweitigen Krankenversicherung" versichert haben. Die anderweitige Krankenversicherung wäre dann unsere Active Travellers Reisekrankenversicherung, zu der Sie die Versicherungsbestätigung bei der GKV vorlegen. Der letzte gesetzliche Krankenversicherer, bei dem Sie versichert waren bzw. sind, muss Sie ab dem Zeitpunkt der Rückkehr (Reiseende) wieder aufnehmen.

Wenn Sie in Deutschland freiwillig gesetzlich versichert sind, möchten bitte die Abmeldung von der Krankenversicherung mit ihrem gesetzlichen Versicherer rechtzeitig abstimmen und klären, ob eine Abmeldung, eine Anwartschaft oder die Beibehaltung der Vollmitgliedschaft die für sie beste Herangehensweise ist.

Bei privaten Krankenversicherungen im Heimatland besteht Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag kündigen können, aber es bedeutet auch, dass ein privater Krankenversicherer Sie nicht wieder aufnehmen muss. Sie sollten also mit dem Versicherer abstimmen, ob eine Anwartschaft nicht die vorteilhaftere Lösung für Sie wäre.

Wenn Sie in einem anderen Land wohnen, möchten Sie bitte dort mit Ihrer Krankenversicherung die dortigen Regelungen und die Vorgehensweise besprechen.

In Österreich ist die Abmeldung von der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung (Krankenkasse) anlässlich eines Auslandsaufenthaltes möglich, aber sie muss im Einzelfall mit dem Krankenversicherungsträger abgestimmt werden. Eine generelle und für alle identisch anwendbare Regelung gibt es in Österreich nicht. Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrem Krankenversicherungsträger in Verbindung, um die Möglichkeiten der Abmeldung von der Krankenversicherung zu besprechen - auch die Wiederaufnahme in die Krankenversicherung im Fall einer vorzeitigen Rückkehr beispielsweise aufgrund eines medizinischen Rücktransportes ins Heimatland.

Wie kann die Absage eines geplanten Auslandssemesters versichert werden?

Wenn ein geplantes und bereits zugesagtes Auslandssemester an einer ausländischen Universität von der Universität abgesagt wird, stellt sich in der Regel die Frage nach der Erstattung bereits bezahlter Reisekosten und Studienkosten. Zu den Reisekosten gehören Flüge, Unterkünfte, Visagebühren oder beispielsweise Mietwagen, aber auch eine Reisekrankenversicherung für das Auslandssemester. Zu den versicherbaren Reisekosten zählen aber auch Semestergebühren oder andere Studiengebühren der Universität im Ausland.

In Bezug auf den Reiseversicherungsschutz bedeutet die Stornierung eines zugesicherten Studienplatzes im Ausland:

  • Die bereits abgeschlossene Reisekrankenversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Reiseunfallversicherung oder Reisegepäckversicherung stornieren wir und erstatten die bereits bezahlte Versicherungsprämie vollständig an Sie. Dazu senden Sie uns bitte die schriftliche Bestätigung der ausländischen Universität über die Absage des Studienplatzes dort.
  • Die Stornokosten für Flüge, Unterkünfte, Mietwagen und auch Studiengebühren der ausländischen Universität können Sie mit unserer Rücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt versichern. Berechnungsgrundlage der Versicherungsprämie ist der Reisepreis. Der Reisepreis ist in diesem Fall die Summe aller Reisekosten einschliesslich der Semestergebühren, die Sie vor der Reise für die Reise bezahlt haben. Die Absage eines zuvor zugesagten Studienplatzes durch die ausländische Universität ist in unserer Rücktrittskostenversicherung versichert. Entscheidend ist, dass der Abschluss der Rücktrittskostenversicherung vor der Absage des Studienplatzes durch die Universität erfolgte. Ist das der Fall, werden die vertraglich geschuldeten Stornierungskosten aller gebuchten, bezahlten und versicherten Reiseleistungen einschliesslich der mitversicherten Studiengebühren erstattet.

Sie können es also vollständig vermeiden, die im Vorfeld bezahlten Kosten Ihres geplanten Auslandssemesters ganz oder teilweise zu verlieren. Bitte beachten Sie, dass eine Rücktrittskostenversicherung am besten gleich nach der Buchung von Reiseleistungen oder der Bezahlung von Studiengebühren abgeschlossen werden sollte, damit sofort der Versicherungsschutz besteht. Spätestens muss der Abschluss 30 Tage vor der Abreise aus dem Heimatland erfolgen.

Welche alternativmedizinischen Behandlungsmethoden sind mit der Reisekrankenversicherung versichert?

Die Active Travellers Reisekrankenversicherungen bieten Versicherungsschutz auch bei Behandlungen im Bereich der Alternativmedizin. Wenn Sie also während Ihrer Langzeitreise, Ihrem Auslandssemester, Auslandspraktikum oder Work and Travel Behandlungsmaßnahmen der Alternativmedizin nutzen möchten, wären diese wie folgt versichert:

STAY Travel Auslandskrankenversicherung:

  • In der Tarifvariante "Premium" sind Behandlungen durch Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen versichert.
  • Homöopathische Behandlungen, anthroposophische Medizin oder Pflanzenheilkunde sind nur dann versichert, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben und eine schulmedizinische Heilbehandlung nicht verfügbar ist, was seitens des Arztes, den Sie aufsuchen, zu bestätigen ist.

Die Kosten für alternativmedizinische Behandlungsmethoden werden nicht zusätzlich zur schulmedizinischen Heilbehandlung erstattet. Wenn Sie also ärztliche Behandlungen nach der klassischen Schulmedizin in Anspruch nehmen oder nehmen müssen, werden diese im Versicherungsfall erstattet, nicht aber zusätzliche Kosten für Alternativmedizin.

Im Zweifelsfall können wir gern die Erstattungsfähigkeit der von Ihnen beabsichtigten alternativmedizinischen Behandlungen mit der Schadenabteilung abstimmen, wenn Sie uns mit einem Vorlauf von wenigstens 2 Wochen vor Beginn der Behandlungen dazu kontaktieren.

Welcher Versicherungsschutz besteht bei Arbeitsunfällen im Ausland?

Arbeiten im Ausland kann Work and Travel, ein Auslandspraktikum, ein Studienaufenthalt oder Forschungsaufenthalt, selbst organisiertes Jobben während einer Reise oder eine Arbeitsstelle im Ausland sein. Die Active Travellers Reiseversicherungen bieten Versicherungsschutz für diese Arbeitsaufenthalte im Ausland:

Langzeit-Auslandskrankenversicherung:

Die Behandlung von Folgen, meist Verletzungen, von Arbeitsunfällen ist versichert unabhängig davon, ob die Arbeitsstelle im Ausland selbst organisiert, von einer Organisation arrangiert oder mit einem Arbeitgeber vereinbart wurde. Ebenfalls ist es unerheblich, ob der Arbeitsplatz im Ausland entgeltlich oder unentgeltlich wahrgenommen wird. Der Versicherungsschutz für ärztliche Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus aufgrund von Arbeitsunfällen besteht auch beim Arbeiten mit Maschinen oder Tieren, etwa auf einer Farm oder in einem Reitstall. Versichert ist auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland nach einem Arbeitsunfall im Ausland.

Reisehaftpflichtversicherung:

Der Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung besteht, sofern es sich um eine bildungsbezogene Arbeitstätigkeit im Ausland handelt - beispielsweise während der Arbeitszeit bei Work and Travel, einem Auslandspraktikum oder einem Studienpraktikum im Ausland. Versichert sind Personenschäden und Sachschäden, die Sie Dritten versehentlich zufügen. Nicht versichert im Rahmen einer Reisehaftpflichtversicherung sind Arbeitstätigkeiten im Zusammenhang mir der Berufsausübung - also der Ausübung des erlernten Berufs während der Reise im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder selbständiger Tätigkeit. Haftpflichtschäden als Folge der Berufsausübung sind Gegenstand einer Berufshaftpflichtversicherung, nicht einer Reisehaftpflichtversicherung.

Reiseunfallversicherung:

Die Reiseunfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Invalidität oder Tod als Folge eines Unfalls, auch eine Arbeitsunfalls, sofern die Arbeitstätigkeit im Rahmen eines bildungsbezogenen Auslandaufenthaltes erfolgte. Unfallversicherungsschutz besteht also bei Work and Travel, Auslandspraktikum oder Studienpraktikum im Ausland. Wiederum nicht versichert sind Arbeitsunfälle im Rahmen der Berufsausübung als Arbeitnehmer oder selbständiger Unternehmer.

Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle bei bildungsbezogenen Auslandsaufenthalten bieten die Active Travellers Reisekrankenversicherungen, Reisehaftpflichtversicherung und Reiseunfallversicherung für jeden Zeitraum bis zu 5 Jahren.

Günstige Reiseversicherungen für Auslandssemester

Unsere Active Travellers Reiseversicherungen für das Studium an einer Universität oder Hochschule im weltweiten Ausland bieten umfassenden Versicherungsschutz für Studentinnen und Studenten im Auslandssemester.

Reisekrankenversicherung für das Auslandssemester:

Für alle Studienaufenthalte im Ausland mit unbegrenzter Versicherungssumme für ambulante Behandlungen beim Arzt, stationäre Behandlungen im Krankenhaus, schmerzstillende Zahnbehandlungen und medizinisch sinnvollem Rücktransport in Ihr Heimatland. Gültig sowohl für die Zeit an der Universität als auch privaten Reiseteilen vor oder nach dem Auslandssemester. Mit Versicherungsschutz für alle Sportarten (auch Risikosport), Arbeiten oder Jobben während des Auslandsaufenthaltes und für eine während der Auslandsreise eingetretene Schwangerschaft (Variante Premium). Sie haben freie Arztwahl und freie Krankenhauswahl, können also staatliche und private Ärzte oder Krankenhäuser aufsuchen. Bei einem Studium in den USA stellen wir gern die benötige J-Bestätigung aus und bestätigen einen von der Universität erbetenen Waiver, zu dessen Erfüllung auch einzelne Versicherungsleistungen nachversichert werden können.

Reisehaftpflichtversicherung für das Auslandssemester:

Mit unserer Reisehaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz bis zu 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und Sachschäden, die Sie Dritten versehentlich zufügen. Gültig auch während der Zeit an der Universität im Ausland, beim Jobben oder Arbeiten auf dem Campus oder ausserhalb.

Reisegepäckversicherung für Auslandssemester:

Mit der Active Travellers Reisegepäckversicherung besteht Versicherungsschutz während der gesamten Reisezeit, die Sie an der Universität oder beim Reisen ausserhalb der Studienzeit im Ausland verbringen. Mitversichert sind für Studentinnen und Studenten wertvolle Gegenstände wie Laptop, Fotoausrüstung oder Handy für den Fall, dass sie beschädigt oder gestohlen werden.

Was versteht man unter Reiseversicherungsschutz für Bergungskosten?

Bei Auslandsreiseversicherungen gibt es Versicherungsschutz für Bergungskosten und Versicherungsschutz für Krankentransporte zur Behandlung im Krankenhaus. Der Unterschied zwischen Bergungskosten und Kosten eines Krankentransportes ist:

  • Bergungskosten beziehen sich auf die Suche, Bergung und Rettung nach einem Unfall. Voraussetzung ist, dass der Sucheinsatz, Bergungseinsatz oder Rettungseinsatz durch einen öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdienst durchgeführt wird - beispielsweise durch die Bergwacht oder die Seenotrettung. Die Versicherungssumme der Reiseversicherung für Suchkosten, Bergungskosten und Rettungskosten ist begrenzt. Diese Leistung ist in der Regel nicht in der Reisekrankenversicherung enthalten, sondern in der Reiseunfallversicherung.
  • Krankentransporte erfolgen mit oder ohne Anordnung durch einen Arzt zur stationären Behandlung im Krankenhaus im Ausland. Ein Krankentransport kann mit dem Krankenwagen erfolgen oder, sofern notwendig, auch mit einem anderen Fahrzeug wie beispielsweise einem Helikopter - etwa nach einem Sturz im Gebirge. Diese Leistung ist mit unbegrenzter Versicherungssumme in unseren Reisekrankenversicherungen enthalten.

Nach einem Unfall während der Auslandsreise kommt es in der Praxis regelmäßig zu einer Kombination beider Leistungsfälle. Beispielsweise nach einem Bootsunfall erfolgt zunächst die Bergung etwa durch die Seenotrettung oder Küstenwache und im Anschluss dann der Krankentransport zur Behandlung im Krankenhaus.

Sind Drohnen mit einer Reiseversicherung versichert?

Wenn Sie eine Drohne auf Ihre Langzeitreise ins Ausland mitnehmen, können Sie sie nicht mit einer Reiseversicherung versichern. Sowohl Schäden an der Drohne als auch Schäden, die Sie mit der Drohne Dritten zufügen, sind vom Reiseversicherungsschutz ausgeschlossen:

  • In der Reisegepäckversicherung sind Beschädigung, Zerstörung oder der Diebstahl von Reisegepäck versichert, aber Drohnen sind hiervon ausgeschlossen, da es sich um Luftfahrzeuge handelt.
  • In der Reisehaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz für Schäden, die Sie Dritten versehentlich zufügen, sind Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung einer Drohne ausgeschlossen, da es sich um ein motorgetriebenes Fluggerät handelt.


Sofern Sie eine Drohne für die Zeit Ihrer Auslandreise versichern möchten, müssten Sie sich bitte an einen Spezialversicherer für Drohnenversicherungen wenden.

Was bedeuten Eingriffe von hoher Hand bei Reiseversicherungen?

In den Versicherungsbedingungen der Auslandsreiseversicherung gibt es regelmässig einen Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Eingriffen von hoher Hand. Unter dem Begriff Eingriffe von hoher Hand versteht man staatliches Handeln, also Massnahmen staatlicher Institutionen wie beispielsweise der Polizei, der Zollbehörden oder des Grenzschutzes. Führen diese Massnahmen der Staatsgewalt zu einem Schaden, besteht kein Versicherungsschutz der Reiseversicherungen.

Das betrifft insbesondere die Fälle:

  • Auslandskrankenversicherung: Die Kosten der medizinischen Behandlung von Verletzungen etwa bei einer Verhaftung sind nicht versichert.
  • Reisegepäckversicherung: Die Beschlagnahme von Reisegepäck etwa durch den Zoll ist nicht versichert.
  • Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung: Die Kosten der Stornierung von gebuchten Reiseleistungen oder die Nichtnutzung der gebuchten Reiseleistungen etwa aufgrund der Verweigerung der Einreise, fehlender Reisedokumente, eines fehlenden oder ungültigen Visums oder aufgrund der Sperrung des Strassenverkehr oder des Luftraums ist nicht versichert.

Der Ausschluss des Versicherungsschutzes der Reiseversicherung für Eingriffe von hoher Hand besteht, weil es nicht dem Zweck einer Auslandsreiseversicherung entspricht, die Folgen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Missachtung von gesetzlichen Vorschriften zu versichern. Sind Sie von einem solchen Fall betroffen, entscheiden Sie bitte, ob Sie sich anwaltliche Beratung zu der Frage einholen und ob möglicherweise Ansprüche gegen den Staat bestehen.

Besteht Versicherungsschutz der Auslandsreiseversicherungen bei Fahren ohne Führerschein?

Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes ein Auto, ein Motorrad, Velo oder ein anderes Fahrzeug anmieten, kaufen oder fahren, besteht Versicherungsschutz der Reiseversicherung nur dann, wenn Sie das Fahrzeug mit einer am Ort Ihres Aufenthaltes gültigen Fahrerlaubnis fahren. Beim Fahren eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerschein liegt eine Gefahrenerhöhung im Sinn der §§ 23 und folgende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. Das hat zur Folge, dass die Versicherungsleistung seitens des Versicherers ganz oder teilweise abgelehnt werden kann mit der Begründung, dass Sie fahrlässig oder sogar vorsätzlich eine Gefahrenerhöhung herbeigeführt haben.

Das Fahren ohne gültigen Führerschein oder mit einer am Reiseort nicht anerkannten Fahrerlaubnis wirkt sich auf den Versicherungsschutz verschiedener Reiseversicherungen aus, der je nach Beurteilung der Frage nach grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Schadenabteilung des Versicherers ganz oder teilweise entfällt. Betroffen sind alle Reiseversicherungen, inbesondere die Auslandskrankenversicherung, die Reiseunfallversicherung oder die Reisehaftpflichtversicherung. Kommt die Schadenabteilung zu dem Ergebnis, dass Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich durch das Fahren eine Kfz ohne gültigen Führerschein einen Schadenfall mitverursacht haben, kann der Versicherer die Leistung ablehnen.

Bitte stellen Sie daher im eigenen Interesse sicher, dass Sie ein auf der Reise gemietetes, gekauftes oder geliehenes Fahrzeug nur mit einer am Aufenthaltsort gültigen Fahrerlaubnis fahren. Je nach Aufenthaltsland ist es auch möglich, einen vorhandenen Führerschein in einen vor Ort gültigen Führerschein umschreiben zu lassen. Die Informationen dazu erhalten Sie in der Regel vom Konsulat Ihres Reiselandes.

Welchen Versicherungsschutz bieten Reiseversicherungen für Infektionen und Insektenstiche?

Während einer Langzeitreise, Adventuretour, Backpackertour oder bei Outdoor-Aktivitäten kommt es regelmässig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Infektionen, Insektenbisse, Insektenstiche und daraus resultierenden Erkrankungen beispielsweise an Malaria oder dem Dengue-Fieber.

Die Active Travellers Reiseversicherungen für Auslandsaufenthalte weltweit bieten Versicherungsschutz für Infektionen:

  • In der Reisekrankenversicherung sind ärztliche Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus aufgrund von Infektionen versichert wie bei jeder anderen Erkrankung auch. Die ambulante oder stationäre Behandlung einer Malariaerkrankung oder von Denguefieber beispielsweise ist also versichert. Ebenfalls versichert ist ein Rücktransport in das Heimatland, wenn die Reise aufgrund der Infektion nicht wie geplant fortgesetzt werden kann.
  • Die Reiseunfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Invalidität oder Tod als Unfallfolge. Allerdings sind Gesundheitsfolgeschäden wie Invalidität oder Tod als Folge einer Infektion, eines Insektenbisses oder Insektenstiches ausgeschlossen.
  • Versichert wäre hingegen wieder ein Reiseabbruch, also die vorzeitige Rückreise nach Hause, wenn die Reise aufgrund einer Erkrankung ausgelöst durch eine Infektion abgebrochen werden muss. Die Reiseabbruchversicherung ist Teil der Active Travellers Stornoversicherung und muss bis spätestens 30 Tage vor der Abreise für die bereits gebuchten Reiseleitungen abgeschlossen werden.

Zusammenfassung: Medizinische Heilbehandlungen der Folgen einer Infektion oder ein Reiseabbruch aus diesem Grund können mit den Active Travellers Reiseversicherungen versichert werden.

Laptops, Notebooks und Tablets auf Auslandsreisen versichern

Wenn Sie Ihr Auslandssemester, Ihre Langzeitreise, Ihr Work and Travel oder Auslandspraktium vorbereiten, können Sie sich für die gesamte Zeit des Auslandsaufenthaltes für den Fall versichern, dass Ihr Laptop, Notebook oder Tablet, das Sie auf die Reise mitgenommen haben, während der Reise gestohlen oder von Dritten beschädigt wird.

Unsere Reisegepäckversicherung bietet Versicherungsschutz auch für diese Wertgegenstände wie Computer einschliesslich Zubehör wie Kabel, Akkus oder PC-Maus - unabhängig davon, ob Sie als Studentin oder Student ins Auslandsstudium gehen, Work and Travel machen oder eine private Langzeitreise machen. Der Versicherungsschutz besteht während der gesamten versicherten Reisezeit bei Diebstahl oder Beschädigung des Laptops, Notebooks oder Tablets durch Dritte. Nicht versichert sind Schäden, die Sie sich selbst oder Mitreisenden zufügen - insbesondere der Verlust oder die Beschädigung des eigenen Geräts.

Bei Wertgegenständen wie elektronischen Geräten besteht eine erhöhte Verpflichtung, diese zu schützen. Das bedeutet, dass Ihr Laptop, Notebook oder Tablet nur dann versichert ist, wenn Sie es im persönlichen Gewahrsam (also bei sich) haben oder wenn Sie es sicher verschlossen haben (etwa in einem Schliessfach oder einem nur für Sie zugänglichen Zimmer). Wird Ihnen also Ihr Computer aus dem Studentenzimmer gestohlen oder Ihnen im Freien geraubt, besteht Versicherungsschutz. Lassen Sie ihn unbeaufsichtigt für Dritte greifbar, besteht kein Versicherungsschutz. Auch wenn Sie Wertgegenstände wie Computer bei der Fluggesellschaft, Busunternehmen oder Reederei zum Transport aufgeben. sind sie nicht im persönlichen Gewahrsam und nicht versichert. Sie müssen sie also mit an Bord nehmen.

Wird Ihnen Ihr Computer gestohlen, erstatten Sie bitte unverzüglich eine polizeiliche Anzeige. Diese reichen Sie dann zusammen mit dem Anschaffungsbeleg (Kaufbeleg) bei der Schadenmeldung ein. Versichert ist der Zeitwert des elektronischen Gerätes zur Zeit des Schadeneintritts.

Welchen Versicherungsschutz bietet eine Reisehaftpflichtversicherung für Schäden an gemieteten Räumen?

Versicherungsschutz für Mietsachschäden, also Schäden an Räumen, die für einen Auslandsaufenthalt gemietet werden, besteht in der Reisehaftpflichtversicherung. Für die Reise gemietete Räume können Studentenzimmer während des Auslandssemesters, Hotelzimmer oder Ferienwohnungen sein, die für ein Auslandspraktikum, ein Work and Travel-Programm oder für eine Langzeitreise vorübergehend angemietet wurden sowie das Haus oder die Wohnung einer Gastfamilie.

Der Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung für Mietsachschäden bezieht sich auf Schäden an Räumen in Gebäuden, die für private Zwecke vorübergehend zur Nutzung während einer Reise gemietet wurden - wie Hotelzimmer, Ferienwohnungen, Bungalows oder Au Pairs im Haushalt der Gastfamilie.

Hierzu gehören auch Räume, die Sie bei privaten Eigentümern für Ihre Reise gemietet haben wie Couchsurfing oder airbnb. Wesentlich ist dabei, dass ein Mietverhältnis vorliegt, also eine entgeltliche Überlassung der Räume stattfindet.

Der Versicherungsschutz für Mietsachschäden besteht für privatrechtliche Haftpflichtansprüche, die der Vermieter gegen Sie geltend macht aufgrund der von Ihnen verursachten Schäden an den von ihm gemieteten Räumen. Die Versicherungssumme für Schäden an gemieteten Räumen ist in unserem Tarif STAY Travel Reisehaftpflichtversicherung auf 25.000 € je Schadenereignis und auf maximal 50.000 € je Versicherungsjahr begrenzt. Der Selbstbehalt beträgt je Schadenereignis 10 %, mindestens 125 €.

Mit der Reisehaftpflichtversicherung nicht versichert sind:

  • Schäden an beweglichen Gegenständen wie Bilder, Möbel, Fernsehgeräte oder Geschirr
  • Schäden durch Abnutzung, Verschleiss oder übermässige Beanspruchung
  • Schäden an Heizungsanlagen, Maschinenanlagen, Kesselanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen
  • Schäden an Elektrogeräten und Gasgeräten

Der Versicherungsschutz besteht für jede private Auslandsreise und in gleicher Weise auch für bildungsbezogene Auslandsaufenthalte wie Auslandssemester, Work and Travel, Auslandspraktikum oder Au Pair.

Wie kann ein während der Auslandsreise neugeborenes Kind krankenversichert werden?

Ein während Ihrer Auslandsreise neugeborenes Kind ist nicht mit der Versicherungspolice der Eltern versichert, wird also nicht in den Versicherungsschutz der Eltern aufgenommen. Es kann aber ab dem Tag der Geburt mit unseren Reisekrankenversicherungen nachversichert werden unter diesen Bedingungen:

  • Es besteht eine gültige Active Travellers Reisekrankenversicherung für die Mutter und diese Auslandskrankenversicherung ist noch nicht beendet.
  • Sie senden uns per E-Mail innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes und bestätigen in Ihrer E-Mail, dass keine anderweitige Krankenversicherung für das Kind besteht.
  • Wir versichern das Neugeborene dann ab dem Tag der Geburt und für die restliche Laufzeit der Police der Mutter zu demselben Reisekrankenversicherungstarif, den auch die Mutter hat.

Wenn also die Mutter beispielsweise die Tarifvariante Premium gebucht hat, wird auch das Kind zum Tarif Premium zu der für das Kind zutreffenden Prämie versichert.

Was gehört zum versicherten Reisegepäck bei einer Reisegepäckversicherung?

Reisegepäck sind diejenigen Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die Sie auf die Reise mitnehmen. Der Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung bezieht sich also auf das Reisegepäck, das vor der Reise angeschafft und auf die Reise mitgenommen wurde. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass kein Versicherungsschutz besteht für Gegenstände, die Sie sich während der Reise kaufen, auch nicht als Ersatz für möglicherweise gestohlene Gegenstände.

Ihr Reisegepäck ist mit der Reisegepäckversicherung während der gesamten Reisezeit versichert - also von der Abreise bis zur Rückkehr am Reiseende. Derselbe Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie Wertsachen wir Laptops oder Notebooks für Ihr Auslandssemester, Ihre Langzeitreise oder Work and Travel mitnehmen. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den Diebstahl von Reisegepäck, auf die Beschädigung von Reisegepäck oder auf das Abhandenkommen von aufgegebenem Reisegepäck beispielsweise bei einer Airline, einem Busunternehmen oder einer Reederei. Ebenfalls versichert sind notwendige Ersatzkäufe bei Gepäckverlust, wenn Ihr Reisegepäck etwa von der Fluggesellschaft nicht oder zu spät am Zielort der Reise angeliefert wird.

Zu den Gegenständenden des Reisegepäcks gehören:

  1. Die Sachen Ihres persönlichen Bedarfs, die Sie auf die Reise mitnehmen - das ist in der Regel Kleidung, elektronische Geräte wie Laptop oder Handy, Fotoausrüstung oder Sportgeräte - jeweils mit Zubehör.
  2. Geschenke und Andenken, die Sie während der Reise erwerben. Hierzu gibt es einen Höchstbetrag von 300 €  in unserem Komfortschutz.

Bei einzelnen Gegenständen des Reisegepäcks bestehen Höchstbeträge, bis zu denen diese versichert sind - etwa für Brillen und Kontaktlinsen, Fahrräder, Tauchausrüstung, Golfausrüstung, Musikinstrumente oder Mobiltelefone. Die Details dazu sehen Sie in der Leistungsübersicht zur Reisegepäckversicherung.

Nicht zum versicherten Reisegepäck gehören und damit nicht versichert sind:

  1. Gegenstände, die zu überwiegend beruflichen Zwecken mitgenommen werden.
  2. Gegenstände, die sie während der Reise kaufen mit Ausnahme der oben genannten Geschenke und Andenken.
  3. Sportausrüstung dann, wenn sie im bestimmungsgemäßen Gebrauch ist. Beispiele: Skiausrüstung ist während des Skifahrens nicht versichert, aber im Hotel, wenn sie über Nacht abgestellt ist. Ein Fahrrad ist nicht versichert beim Fahrradfahren, aber, wenn es davor oder danach mit einem Fahrradschloss gesichert abgestellt ist.
  4. Bargeld, Scheckkarten, Prepaidkarten, Wertpapiere, Fahrkarten, Gutscheine oder Dokumente.
  5. Gegenstände mit überwiegend Kunstwert oder Liebhaberwert.
  6. Schusswaffen aller Art.
  7. Landfahrzeuge, Luftfahrzeuge (dazu gehören auch Drohnen), Wasserfahrzeuge, Kites, Hängegleiter, Gleitflugschirme oder Fallschirme.

Kein Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung besteht im Übrigen für Schäden, die Sie selbst verursacht haben, Schäden durch Verlieren, Liegenlassen, Stehenlassen oder Hängenlassen sowie Schäden durch gebrauchstypischen Verschleiss. Gebrauchstypischer Verschleiss ist beispielsweise die Abnutzung eines Sportgerätes durch den Gebrauch.

Wie ist das Reisegepäck beim Camping oder Zelten versichert?

Unsere Langzeit-Reisegepäckversicherung bietet Versicherungsschutz während der Auslandsreise auch beim Camping oder Zelten unter diesen Rahmenbedingungen:

  1. Der Versicherungsschutz für Reisegepäck besteht nur auf offiziellen Campingplätzen oder Zeltplätzen. Das sind von Behörden, Vereinen oder Unternehmen eingerichtete Campingplätze oder Zeltplätze. Kein Versicherungsschutz für Reisegepäck besteht also, wenn Sie an anderen Orten campen oder zelten, auch nicht beim Camping oder Zelten auf Wiesen oder Grundstücken beispielsweise von Landwirten oder in Gärten.
  2. Gegenstände Ihres Reisegepäcks oder Sportgeräte, die Sie unbeaufsichtigt im Zelt zurücklassen, sind nur in der Zeit von 6 h bis 22 h versichert und das auch nur, wenn das Zelt verschlossen war. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz nur, wenn Sie persönlich im Zelt anwesend sind.

Kein Versicherungsschutz besteht generell für Wertsachen, die im Zelt unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Wertsachen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Fotoausrüstung und Filmkameras oder Videokameras, EDV-Geräte wie Laptop, Notebook oder Tablet sowie elektronische Kommunikationsgeräte wie ein Handy und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör.

Wie ist das Reisegepäck bei Reisen mit dem Camper oder Wohnmobil versichert?

Reisegepäck sind diejenigen Gegenstände, die Sie auf die Reise mitnehmen und sie können auch bei Wohnmobilreisen und vanlife versichert werden. Bei einer Langzeitreise, Weltreise oder einer anderen Reise mit dem Auto, dem Wohnmobil oder einem Campervan besteht Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung innerhalb dieser Regelungen:

  1. Der Versicherungsschutz für Reisegepäck, das Sie im Fahrzeug zurücklassen, besteht nur in der Zeit von 6 h bis 22 h sowie bei einer Fahrtunterbrechung von maximal 2 Stunden.
  2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Wohnmobil oder Campermobil ist, dass das Reisegepäck im oder am Fahrzeug von außen nicht sichtbar und sicher verstaut war (beispielsweise in einem Schrank im Fahrzeug oder in einer fest mit dem Fahrzeug verbundenen Gepäckbox).
  3. Voraussetzung ist ebenfalls, dass das Fahrzeug sicher verschlossen war.

Auf die Reise mitgenommene Surfbretter, Kites oder Fahrräder sind bei Reisen mit einem Camper versichert, wenn Sie außen am Campermobil fest gesichert sind, also mit Schlössern oder anderen Sicherungshilfen mit dem Campermobil  fest verbunden sind. Für diese Gegenstände gelten Höchstbeträge, bis zu denen sie versichert sind, deren Details Sie bei der Leistungsbeschreibung der Reisegepäckversicherung sehen. Campingausrüstung wie Campingstühle oder Kocher ist versichert, wenn diese Gegenstände im Camper verstaut sind.

Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen, die im Fahrzeug unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Wertsachen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmausrüstung, EDV-Geräte wie Notebook oder Tablet sowie elektronische Kommunikationsgeräte und Unterhaltungsgeräte, jeweils einschliesslich Zubehör. Wertsachen sind bei Reisen mit dem Wohnmobil oder Campervan nur versichert, wenn Sie sie im persönlichen Gewahrsam haben, also bei sich tragen.

Der Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung endet mit der Ankunft an der ständigen Wohnung am Wohnort - auch dann, wenn das Reisegepäck nicht unverzüglich entladen wird. Gegenstände des Reisegepäcks, die Sie nach dem Reiseende im Wohnmobil zurücklassen, sind nicht mehr versichert.

Wie sind Risikosportarten mit der Reisekrankenversicherung versichert?

In unseren Langzeit-Auslandskrankenversicherungen gibt es keine Einschränkungen oder Ausschlüsse in Bezug auf einzelne Sportarten. Das bedeutet, dass Versicherungsschutz auch bei der Ausübung von Risikosportarten besteht wie beispielsweise Tauchen einschliesslich der Behandlung in der Dekompressionskammer nach einem Tauchunfall, Höhenwandern, Trekking im Hochgebirge, Fussball, Eishockey, Klettern, Rafting oder Kitesurfen.

Kommt es während des versicherten Auslandsaufenthaltes zur Notwendigkeit ärztlicher Behandlungen ambulant oder im Krankenhaus aufgrund von Sportverletzungen nach Sportunfällen, sind diese mit der Reisekrankenversicherung genauso versichert wie die Behandlung beispielsweise einer Erkrankung:

  • unbegrenzte Versicherungssumme - wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt im Schadenfall
  • freie Arztwahl und freie Krankenhauswahl für die Behandlung von Sportverletzungen
  • Versicherungsschutz für Sportunfälle im Ausland bei Risikosport während privater Langzeitreisen, während eines Sportstudiums im Ausland, während eines Sportkurses (zum Beispiel Tauchkurs, Kitesurfkurs) und auch während der versicherten Unterbrechungszeit im Heimatland
  • 24/7 Notfallservice und medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Hause
  • bei stationärer Behandlung im Krankenhaus mit direkter Abrechnung zwischen der Schadenabteilung und dem Krankenhaus

Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Bestätigung zum Versicherungsschutz der Active Travellers Reisekrankenversicherung beispielsweise zur Vorlage bei einer Tauchschule aus.

Unsere preiswerten Active Travellers Reiseversicherungen sind verfügbar für alle Auslandsreisen bis zu 5 Jahre weltweit.

Welcher Reiseversicherungsschutz besteht bei nicht möglicher Rückreise?

In der Regel endet der Versicherungsschutz einer Reiseversicherung mit dem Ablauf der versicherten Zeit, in jedem Fall mit der Rückkehr in das Heimatland am Reiseende.

Allerdings kann es passieren, dass die Rückreise nach Hause nicht wie geplant und versichert stattfinden kann, wenn aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung im Ausland keine Reisefähigkeit gegeben ist. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz unserer Reiseversicherungen wie folgt:

Auslandskrankenversicherung:

Der Versicherungsschutz der Active Travelellers Auslandskrankenversicherungen besteht über die tatsächlich versicherte Zeit hinaus weiter, wenn im Zeitpunkt des geplanten Reiseendes und damit in der Regel auch des Ablauf der Auslandskrankenversicherung eine stationäre Behandlung im Ausland stattfindet und keine Transportfähigkeit besteht. Die Reisekrankenversicherung bietet also weiterhin Schutz, obwohl die versicherte Zeit schon abgelaufen ist und ohne dass der Versicherungsvertrag verlängert wurde. Diese Leistung nennt man Nachhaftung oder Nachleistung der Reisekrankenversicherung. Die Leistung ist zeitlich unbegrenzt und besteht solange, bis der stationäre Aufenthalt im Krankenhaus beendet oder bis die Transportfähigkeit hergestellt ist. Ebenfalls und begrenzt versichert sind Hotelkosten Mitreisender für die zusätzliche Zeit im Ausland. Im Fall einer stationären Behandlung im Ausland nehmen Sie, eine mitreisene Person oder das Krankenhaus immer Kontakt mit der 24/7-Notfallzentrale auf, die das weitere Vorgehen einschliesslich der Bezahlung mit dem Krankenhaus abstimmen wird.

Reiseabbruchversicherung:

Wenn Sie eine Active Travellers Reisestornoversicherung mit Reiseabbruchversicherung gebucht und die gesamte Reisezeit versichert haben, besteht auch hier Versicherungsschutz über das geplante und versicherte Reiseende hinaus, wenn die Reise aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht planmässig beendet werden kann:

  • Erstattung der zusätzlichen Kosten der verspäteten Rückreise - also in der Regel die Buchung oder Umbuchung des verspäteten Rückfluges.
  • Erstattung der zusätzlichen Unterbringungskosten aufgrund der Verlängerung des Auslandsaufenthaltes.

Der Versicherungsschutz der Reiseabbruchversicherung besteht auch für Mitreisende, die ebenfalls mit derselben Reisestornoversicherung versichert sind.

Welchen Versicherungsschutz bei Schwangerschaft bietet die Reisekrankenversicherung?

Insbesondere bei Langzeitreisen, Studium im Ausland, Work and Travel oder Weltreisen ist der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung für Schwangerschaft im Ausland von Bedeutung. Die günstigen Active Travellers Auslandskrankenversicherungen bieten Versicherungsschutz sowohl für Schwangerschaften, die zum Versicherungsbeginn (in der Regel bei der Abreise) bereits eingetreten waren als auch für Schwangerschaften, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten:

Sie sind zum Versicherungsbeginn bereits schwanger gewesen:

Massgeblich ist, dass der ärztlich bestätigte Eintritt der Schwangerschaft bereits vor dem Beginn Ihres Versicherungsvertrages (Police) war. In diesem Fall ist die Behandlung von nicht erwartbaren Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche einschliesslich der Erstversorgung des Neugeborenen versichert. Die Reisekrankenversicherung deckt also medizinische Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus, wenn es während einer Langzeitreise, einem Auslandssemester oder bei Work and Travel zur akuten Behandlungsnotwendigkeit einer beim Versicherungsbeginn bereits eingetretenen Schwangerschaft kommt.

Sie werden nach Versicherungsbeginn während der Reise schwanger:

Zunächst sind alle zuvor dargestellten Leistungen versichert. Zusätzlich bieten unsere Reisekrankenversicherungen in der Variante "Premium" auch Versicherungsschutz für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt während der Reise. Massgeblich ist, dass der seitens des Arztes bestätigte Termin des Eintritts der Schwangerschaft nach dem Versicherungsbeginn liegt. Sie haben dabei freie Arztwahl und freie Krankenhauswahl. Sobald es zu einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus kommt, können Sie über die 24/7 Notfallzentrale die Kostenübernahmeerklärung und die direkte Kostenabrechnung mit dem Krankenhaus veranlassen.

Ein während der Reise neugeborenes Kind soll nachversichert werden:

Während der Reise neugeborene Kinder können ab dem Tag der Geburt nachversichert werden. Dazu senden Sie uns bitte innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt die Geburtsurkunde des Neugeborenen und bestätigen in Ihrer Nachricht, dass keine anderweitige Krankenversicherung für das Kind besteht. Das Neugeborene wird dann für die restliche Laufzeit der Police der Mutter zu demselben Tarif versichert, den auch die Mutter hat. Voraussetzung für die Nachversicherung neugeborener Kinder ist also, dass die Mutter eine gültige Active Travellers Auslandskrankenversicherung hat.

Vorschadenausschluss vermeiden:

Bitte beachten Sie, dass Versicherungsbeginn der Beginn Ihres aktuellen Versicherungsvertrages ist, mit dem Sie Ihre Langzeitreise, Ihr Auslandsstudium, Auslandspraktikum oder Ihr Work and Travel versichert haben. Verlängerungen einer zunächst gebuchten Reisekrankenversicherung sind Anschlussverträge, also neue Versicherungsverträge mit der Folge, dass eine in der zuerst versicherten Reisezeit eingetretene Schwangerschaft bei einem Anschlussvertrag als Vorschaden ausgeschlossen ist. Sie können dieses Risiko eines Vorschadenausschlusses vermeiden, indem Sie von Anfang an Ihre Active Travellers Reisekrankenversicherung über die maximal mögliche Dauer abschliessen und die kostenlose monatliche Ratenzahlung nutzen. Damit vermeiden Sie später notwendige Verlängerungen ohne Risiko, da wir bei vorzeitiger Rückkehr die Police garantiert zum Tag des Reiseendes beenden.

Wie sind Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen mit der Reiseversicherung versichert?

Wenn Sie Ihre Brille, Kontaktlinsen oder andere Sehhilfen auf Ihre Auslandsreise mitnehmen, besteht Versicherungsschutz der Active Travellers Reiseversicherungen wie folgt.

Auslandskrankenversicherung:

Gegenstand der Auslandskrankenversicherung ist der Versicherungsschutz für ärztliche Heilbehandlungen oder Verordnungen, die während des Auslandsaufenthaltes aufgrund akuter Gesundheitsbeschwerden notwendig werden. Das bedeutet für den Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung für Sehhilfen:

  • Sehhilfen sind versichert, wenn sie während der Auslandsreise aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlich werden und deshalb von einem Augenarzt verordnet werden.
  • Nicht versichert ist die Verordnung von Brillen, Kontaktlinsen oder anderen Sehhilfen während der Reise aufgrund eines bereits bestehenden Augenleidens.
  • Nicht versichert ist die Verordnung oder Verschreibung neuer Brillengläser oder Kontaktlinsen aufgrund einer Verschlechterung der Sehstärke (Sehschärfe).

Reisegepäckversicherung:

Gegenstand der Reisegepäckversicherung ist der Versicherungsschutz für Ihre Sehhilfen, die auf Ihre Auslandsreise mitnehmen. Ihre Brille oder Kontaklinsen sind Teil des Reisegepäcks.

  • Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung oder Diebstahl durch Dritte während der gesamten versicherten Reisezeit sowie bei Gepäckverlust des aufgegebenen Reisegepäcks durch das Transportunternehmen (Fluggesellschaft, Busunternehmen, Reederei) auf der Hinreise an Ihr Reiseziel.
  • Sehhilfen, die Sie auf die Reise mitnehmen, sind versichert bis zu einem Betrag von 250 €.
  • Versichert ist der Zeitwert der Brille oder Kontaktlinsen zur Zeit des Schadeneintritts - in der Regel des Diebstahls oder des Gepäckverlustes durch das Transportunternehmen.
  • Nicht versichert ist die Anschaffung einer neuen Brille oder neuer Kontaktlinsen.

Wie kann ich mein Sportstudium im Ausland versichern?

Für das Auslandssemester im Rahmen des Sportstudiums an einer Universität in den USA oder einem anderen Land bieten wir Reiseversicherungen mit hervorragenden Versicherungsleistungen zu günstigen Prämien an. Der Versicherungsschutz besteht sowohl während der Zeit des Sportstudiums im Ausland als auch während privater Reiseprogramme davor oder danach.

Auslandskrankenversicherung für das Sportstudium im Ausland:

  • Versicherungsschutz für alle Sportarten einschliesslich Risikosport - namentlich auch für Fussball, Tauchen, Eishockey, Basketball, Kitesurfen oder Klettern.
  • Versichert mit unbegrenzter Versicherungssumme ist die Behandlung von Sportverletzungen nach Sportunfällen bei freier Arztwahl und Krankenhauswahl.
  • Gültig für alle Universitäten, Hochschulen, Colleges und andere Bildungseinrichtungen weltweit.
  • Mit 24/7 Notfallservice, direkter Abrechnung von Krankenhauskosten und medizinisch sinnvollem Rücktransport nach Hause.
  • Gültig mit und ohne Abmeldung von der Krankenkasse im Heimatland.
  • Mit Versicherungsschutz bei Heimatbesuchen.

Haftpflichtversicherung und Reisegepäckversicherung für das Auslandssemster Sport:

  • Haftpflichtschutz für Personenschäden und Sachschäden sowohl während der Sportausübung in der Studienzeit als auch außerhalb der Zeit an der Universität im Ausland.
  • Reisegepäckversicherung auch für Notebook, Fotoausrüstung und Handy während der gesamten Aufenthaltsheit im Ausland. Versichert sind Diebstahl, Beschädigung und notwendige Ersatzkäufe aufgrund Gepäckverlust.

Die günstigen Active Travellers Auslandsreiseversicherungen sind verfügbar für alle Auslandsaufenthalte mit Sportstudium von 1 Monat bis zu 5 Jahren.

Welcher Versicherungsschutz besteht für Surfbretter, Kites oder Wellenbretter während einer Auslandsreise?

Wenn Sie während Ihrer Auslandsreise ein Surfbrett, Kite oder Wellenbrett benutzen, richtet sich der Versicherungsschutz danach, ob es sich um Ihr eigenes Sportgerät handelt oder ob Sie während des Auslandsaufenthaltes ein Surfbrett, Kite oder Wellenbrett mieten oder leihen.

Reisegepäckversicherungsschutz für das eigene Sportgerät:

Mit unserer Reisegepäckversicherung besteht Versicherungsschutz bis 750 € für eigene Surfbretter, Kites oder Wellenbretter, die Sie auf die Reise mitnehmen. Der Versicherungsschutz besteht in der Zeit, in der Sie das Brett nicht bestimmungsgemäß gebrauchen, also nicht Surfen oder Kiten. Dann sind Beschädigung oder Diebstahl durch Dritte versichert. Versichert ist der Zeitwert.

Reisehaftpflichtversicherung für eigene und gemietete oder geliehene Sportgeräte:

Mit der Reisehaftpflichtversicherung sind Personenschäden oder Sachschäden versichert (privatrechtliche Schadenersatzansprüche), die Sie Dritten versehentlich zufügen. Versicherungsschutz besteht dabei auch für Schäden aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Benutzen von eigenen oder fremden Surfbrettern zu Sportzwecken. Dabei geht es um Schäden, die Sie mit dem Surfbrett, Kite oder Wellenbrett Dritten zufügen - auch, wenn Sie sich während der Reise ein Surfbrett, Kite oder Wellenbrett mieten oder ausleihen. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung, dem Verleih oder der sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte, also wenn Sie selbst Surfbretter, Kites (Wings) oder Wellenbretter vermieten oder verleihen. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz aus einer Reisehaftpflichtversicherung.

Wann gilt eine Reisekrankenversicherung im Heimatland?

Bei der Buchung der Reisekrankenversicherung geben Sie Ihre aktuelle Adresse im Heimatland an. Das Heimatland ist das Land Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes, also das Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Die Abmeldung im Heimatland für die Zeit des Auslandsaufenthaltes ist in Ordnung.

Ein vorübergehender Aufenthalt im Heimatland anlässlich einer Unterbrechung der Auslandsreise ist versichert, vorausgesetzt, Sie reisen innerhalb der versicherten Zeit nachweislich in Ihr Heimatland zurück und setzen die Auslandsreise spätestens zum Ende der versicherten Unterbrechungszeit fort. Wenn Sie Behandlungsbelege aus dem Heimatland einreichen, müssen Sie anhand von Reisebuchungsbelegen (Flugbestätigung, Zugticket, Busticket) belegen, wann Sie in das Heimatland eingereist sind und wann Sie die Reise fortgesetzt haben. Bei Reisen mit dem Auto empfehlen wir, dass Sie nach Grenzübertritt einen per Kreditkarte bezahlten Tankbeleg erzeugen, damit Ihr Name auf dem Beleg zu sehen ist. Vor der Abreise (Reisebeginn) und nach Beendigung der Reise (Reiseende) besteht kein Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung.

Die Versicherungsleistungen während der vorübergehenden Rückkehr nach Hause sind identisch zu denen im Ausland - also entsprechend der Versicherungsbedingungen und genau wie im Ausland.

Wenn Sie die Reise beenden, endet der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung mit der Ankunft im Heimatland. Das ist auch dann der Fall, wenn es zu einem Rücktransport in das Heimatland gekommen ist. Ab dem Zeitpunkt der Rückkehr in das Heimatland am Ende der Reise müssen Sie sich wieder im Heimatland versichern.

Der Versicherungsschutz unserer Auslandskrankenversicherungen ist im Detail:

  • Bei einer versicherten Zeit von 7 bis 12 Monaten haben Sie 3 Wochen Unterbrechungsschutz im Heimatland.
  • Bei einer versicherten Zeit von mindestens 13 Monaten haben Sie je Versicherungsjahr 6 Wochen Versicherungsschutz im Heimatland.
  • Kein Unterbrechungsschutz im Heimatland besteht, wenn die versicherte Zeit unter 7 Monaten liegt.

Die Einreichung von Behandlungsbelegen zu Arztbesuchen im Heimatland erfolgt in gleicher Weise, wie bei medizinischen Behandlungen im Ausland. Auch bei ärztlichen Behandlungen im Heimatland gehen Sie in Vorleistung und reichen die Belege dann ein.

Wie ist der Versicherungsschutz der Reiseversicherungen für Flugsportunfälle?

Der Versicherungsschutz der Active Travellers Reiseversicherungen für Verletzungen infolge eines Unfalls beim Gleitschirmfliegen, Paragliding oder Fallschirmspringen besteht während der gesamten versicherten Zeit.

Reisekrankenversicherung mit Versicherungsschutz für Flugsportunfälle:

Alle notwendigen ambulanten Behandlungen beim Arzt oder stationären Behandlungen im Krankenhaus aufgrund von Verletzungen nach einem Flugunfall beim Gleitschirmfliegen, Paragliding oder Fallschirmspringen sind in unbegrenzter Höhe und mit freier Wahl des Arztes oder Krankenhauses versichert. Ebenfalls versichert ist ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland, wenn die Fortsetzung der geplanten Auslandsreise nach einem Flugsportunfall nicht mehr möglich ist und die behandelnden Ärzte einen Rücktransport nach Hause befürworten.

Reiseunfallversicherung bei Invalidität oder Tod aufgrund eines Flugsportunfalls leistet nicht:

Die Reiseunfallversicherung hat nichts mit medizinischen Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus zu tun. Diese Maßnahmen sind einzig Gegenstand der Auslandskrankenversicherung. Die Reiseunfallversicherung bietet grundsätzlich eine pauschale Summe, wenn Invalidität oder Tod als Unfallfolge eintreten. Allerdings besteht kein Versicherungsschutz für Unfälle mit einem Luftsportgerät wie einem Gleitschirm oder Fallschirm. Hierzu gibt es eine Ausschluss in den Versicherungsbedingungen.

Zusammengefasst besteht also Versicherungsschutz für medizinische Heilbehandlungen aufgrund von Flugsportunfällen, aber kein Versicherungsschutz für Unfallfolgen darüber hinaus.

Welcher Versicherungsschutz der Reiseversicherung besteht bei Hochgebirgstouren, Trekking oder Klettern?

In den Active Travellers Reiseversicherungen gibt es keine Höhenbegrenzungen beim Wandern, Trekking oder Klettern im Hochgebirge. Versichert sind also auch Klettertouren, Höhenwandern oder Trekkingtouren in großen Höhen, die Sie während Ihrer Auslandsreise beispielsweise im Himalaya, häufig in Nepal, oder den Anden machen.

Reisekrankenversicherung mit Versicherungsschutz für Höhenwandern, Trekking oder Klettersteige:

Mit der Auslandskrankenversicherung versichert sind ambulante Behandlungen beim Arzt und stationäre Behandlungen im Krankenhaus mit unbegrenzter Versicherungssumme nach einem Unfall oder einer Erkrankung (auch Höhenkrankheit) während einer Hochgebirgstour, Trekkingtour oder Klettertour. Ebenfalls versichert ist ein Krankentransport zur stationären Behandung im Krankenhaus - auch und sofern notwendig mit dem Helikopter, wenn der Arzt einen Transport mit dem Hubschrauber aus dem Gebirge ins Krankenhaus anordnet. Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Hause ist in unbegrenzter Höhe versichert, wenn er seitens der behandelnden Ärzte empfohlen wird. Die Organisation und Durchführung des Rücktransportes übernimmt die 24/7-Notfallzentrale des Versicherers.

Reiseunfallversicherung mit Versicherungsschutz für Unfälle beim Wandern, Trekking oder Klettern:

Mit der Reiseunfallversicherung ist der Fall versichert, dass Sie aufgrund eines Unfalls Invalidität oder Tod erleiden. Es erfolgt dann die Zahlung einer pauschalen Versicherungssumme an Sie oder die Erben, bei Invalidität abhängig vom festgestellten Grad der Invalidtät. Die Reiseunfallversicherung besteht unabhängig von der Reisekrankenversicherung. Behandlungskosten nach einem Outdoor-Unfall etwa beim Wandern oder Klettern sind Gegenstand der Auslandskrankenversicherung. Die Reiseunfallversicherung bietet zusätzlich die zuvor dargestellten Leistungen.

Wie ist der Versicherungsschutz der Reiseversicherungen für Tauchunfälle?

Die Active Travellers Reiseversicherungen bieten Versicherungsschutz beim Tauchen während der Auslandsreise ohne Tiefenbegrenzung. Versichert sind dabei die medizinische Behandlung nach einem Tauchsportunfall einschliesslich einer dabei notwendigen Behandlung mit der Dekompressionskammer sowie Invalidität oder Tod als Folge eines Tauchunfalls.

Reisekrankenversicherung mit Versicherungsschutz für Tauchen:

Unsere Auslandsreisekrankenversicherungen bieten eine unbegrenzte Versicherungssumme für die medizinische Behandlung von Tauchunfällen sowohl ambulant beim Arzt als auch stationär im Krankenhaus bei freier Arztwahl und freier Krankenhauswahl. Der Versicherungsschutz für Tauchunfälle besteht weltweit im Ausland auch für Behandlungen in der Dekompressionskammer. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Bestätigung zur Gültigkeit der Active Travellers Reisekrankenversicherung auch für Tauchen und Tauchunfälle aus, wie sie von Tauchschulen benötigt wird.

Reiseunfallversicherung mit Versicherungsschutz für Tauchunfälle:

Die Reiseunfallversicherung bietet eine pauschale Versicherungssumme für den Fall, dass ein Tauchunfall während der Auslandsreise zu Invalidität oder Tod führt. Die Höhe der Zahlung bei Invalidität als Tauchunfallfolge ist abhängig vom Grad der festgestellten Invalidität. Die Einzelheiten dazu sehen Sie in der Leistungsübersicht der Reiseunfallversicherung.

Der Versicherungsschutz der Reiseunfallversicherung für Tauchunfälle besteht unabhängig vom Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung für Tauchreisen ins Ausland. Alle medizinischen Behandlungen sind Gegenstand der Auslandskrankenversicherung. Gegenstand der Reiseunfallversicherung sind Invalidität oder Tod als Folge eines Tauchunfalls. Haben Sie also nur die Reisekrankenversicherung abgeschlossen, sind medizinische Behandlungen nach Unfällen beim Tauchen versichert. Haben Sie nur die Reiseunfallversicherung abgeschlossen, erhalten Sie bei Invalidität oder Tod als Unfallfolge die pauschalierten Zahlungen der Reiseunfallversicherung, aber keinen Versicherungsschutz für ärztliche Behandlungen eines Tauchunfalls. Haben Sie beide Active Travellers Reiseversicherungen abgeschlossen, erhalten Sie beide Versicherungsleistungen.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Reisekrankenversicherung für Vorerkrankungen?

Die Active Travellers Langzeit-Reisekrankenversicherungen bieten Versicherungsschutz für Vorerkrankungen, die sich während des Auslandsaufenthaltes anlässlich Work and Travel, Auslandsstudium, Sportreise und Langzeitreise verschlechtern und akut behandlungsbedürftig werden. Das bedeutet im Detail:

  • Versicherungsschutz für bestehende Erkrankungen oder chronische Leiden besteht für akut notwendige Heilbehandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus, wenn sich eine bei der Abreise bereits bestehende Vorerkrankung während der Auslandsreise unerwartet verschlechtert und dadurch behandlungsbedürftig wird.
  • Kein Versicherungsschutz besteht für ärztliche Heilbehandlungen oder Verschreibungen, wenn die Notwendigkeit dieser Behandlungsmassnahmen dem Grunde nach bereits bei der Abreise feststand und damit erwartbar war. Das betrifft meist Verschreibungen für den Nachkauf von Medikamenten, die Fortsetzung von schon vor der Reise begonnenen Behandlungen oder die Inspruchnahme von Arztbehandlungen während der Reise, die bereits vor der Abreise bekannt oder geplant waren.
  • Bitte beachten Sie die Besonderheit im Tarif STAY Travel Plus Auslandskrankenversicherung in der Altersstufe 40 bis 55 Jahre. In dieser Altersstufe (nur dort) ist die Behandlung von Vorerkrankungen während der Auslandsreise generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In den Altersstufen bis 39 Jahre gibt es diese Einschränkung nicht.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Möglichkeit einer Verschlechterung der bestehenden Vorerkrankung während der Reise nicht sicher beurteilen können, könnten Sie Ihren Arzt um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bitten. Mit der Unbedenklichkeitsbestätigung bestätigt der Arzt, dass aus seiner fachlichen, ärztlichen Sicht keine Verschlechterung der Vorerkrankung während des Auslandsaufenthaltes zu erwarten ist. Die Unbedenklichkeitbestätigung ist keine Voraussetzung für den Abschluss der Active Travellers Reisekrankenversicherung, kann aber im Schadenfall hilfreich sein.

Welchen Versicherungsschutz für Vorsorgeuntersuchungen bietet die Reisekrankenversicherung?

Unter Vorsorgeuntersuchungen oder auch Vorsorgeleistungen versteht man präventive ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken. Vorsorgeuntersuchungen werden also durchgeführt, ohne dass es bereits zu akuten Gesundheitsbeschwerden gekommen ist mit dem Ziel, vorbeugend und vor dem Eintreten einer tatsächlichen Erkrankung Krankheitsrisiken zu erkennen und zu verhindern.

In den Active Travellers Langzeit-Reisekrankenversicherungen für Auslandsaufenthalte sind Vorsorgeleistungen in der Tarifvariante Premium versichert. Es greift eine Wartezeit von 6 Monaten, beginnend mit dem Versicherungsbeginn. Versicherungsbeginn ist in der Regel die Abreise aus dem Heimatland oder im Fall einer genehmigten Anschlussversicherung während der Reise der Beginn dieser Anschlussversicherung. Eine Wartezeit bedeutet, dass die vom Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung gedeckten Vorsorgemassnahmen erst ab dem Beginn des 7. versicherten Reisemonats versichert sind. In den ersten 6 Monaten Ihrer Auslandsreise sind Vorsorgemaßnahmen nicht versichert, ausgenommen (also ohne Wartezeit) Schwangerschaftsvorsorge bei einer während der versicherten Reisezeit eingetretenen Schwangerschaft. Vorsorgeuntersuchungen sind in der Reisekrankenversicherung auch während einer versicherten Unterbrechung der Reise (vorübergehende Rückkehr in das Heimatland) versichert, können also auch im Heimatland in Anspruch genommen werden.

Mit der Auslandskrankenversicherung Premium versichert sind die in Deutschland geförderten Vorsorgeprogramme. Auch wenn Ihr Wohnsitz in einem anderen Land liegt, sind nur diese Vorsorgeuntersuchungen versichert:

Schwangerschaftsvorsorge:

Voraussetzung ist, dass die Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn - also während der versicherten Reisezeit eingetreten ist. Versichert sind die am Ort Ihres Aufenthaltes im Ausland üblichen Schwangerschaftsvorsorgemassnahmen. Bei einer bereits vor Versicherungsbeginn eingetretenen Schwangerschaft sind Schwangerschaftsvorsorgeleistungen nicht versichert. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt. Zu den versicherten Vorsorgeleistungen gehören:

  • Untersuchung und Beratung der Schwangeren sowie Untersuchung der Entwicklung des Ungeborenen. Versichert sind Untersuchungen, Behandlungen und Arzneimittel, sofern sie aufgrund einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung oder einer Vorsorgeuntersuchung durchgeführt oder verordnet wurden. Reine Beratungsleistungen oder individuelle Gesundheitsleistungen (wie etwa differentialdiagnostische Abklärungen) sind ohne Indikation nicht versichert.
  • Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften im Rahmen der ärztlichen Schwangerschaftsvorsorge oder einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung. Gezieltes Screening auf Risikoschwangerschaften ist nicht versichert. Sofern eine Risikoschwangerschaft vorliegt, werden im Rahmen der Vorsorge alle weitere Untersuchungen und Behandlungen, die bei einer Risikoschwangerschaft üblicherweise vorgenommen werden, in der Variante Premium übernommen.
  • Ultraschalldiagnostik
  • Weitere serologische Untersuchungen auf Infektionen, inklusive HIV-Testangebot. Blutuntersuchungen, welche durch Mutterschaftsrichtlinien vorgegeben sind, sind in der Variante Premium versichert. Dazu zählt auch die Abklärung von Infektionskrankheiten wie HIV.
  • Beratung und Untersuchung der Wöchnerin und des Neugeborenen.

Krebsfrüherkennung:

Der Höchstbetrag für gynäkologische Vorsorge beträgt 100 € je Versicherungsjahr. Der Höchstbetrag für weitere Krebserkennungsmaßnahmen beträgt 500 € je Versicherungsjahr in Summe für Krebsfrühkennungsmaßnahmen und Gesundheits-Check-Ups (siehe nachfolgend).

Gesundheits-CheckUps:

Der Höchstbetrag je Versicherungsjahr beträgt 500 € in Summe für Gesundheits-CheckUps und Krebsfrühkennungsmassnahmen (siehe zuvor).

Zahnvorsorge:

Der Höchstbetrag je Versicherungsjahr beträgt 100 €. Nicht Gegenstand der Zahnvorsorge und damit nicht versichert ist Zahnpflege, insbesondere eine Zahnreinigung.

U-Untersuchungen von während der Reise neugeborenen Kindern:

  • Während der Reise neugeborene Kinder werden ab dem Tag der Geburt zu demselben Tarif nachversichert, den auch die Mutter hat. Sollen die U-Untersuchungen des Neugeborenen versichert sein, müssen also sowohl Mutter als auch Kind die Tarifvariante Premium haben.
  • Die U-Untersuchungen sind dann nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten der Police der Mutter im Rahmen der in Deutschland anerkannten Programme versichert. Hinsichtlich der Wartezeit ist also entscheidend, ob und dass die Police der Mutter bereits länger als 6 Monate besteht; anderenfalls greift die dortige Wartezeit bis zum Ablauf von 6 Monaten der Police der Mutter.
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/frueherkennungsuntersuchung-bei-kindern.html
  • Die Kosten dieser Untersuchungen sind in Summe mit den in Ziffern 2 und 3 (zuvor) dargestellten Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung und zu Gesundheits-CheckUps bis maximal 500 € je Versicherungsjahr versichert.

Reisekrankenversicherung für Auslandssemester in den USA mit Bestätigung von Waivern amerikanischer Universitäten

Bei einem Auslandsstudium, Lehrauftrag oder Forschungsaufenthalt in den USA bieten amerikanische Universitäten ausländischen Studenten oder Professoren in der Regel eigene Krankenversicherungen an, von denen man sich befreien kann, sofern eine Auslandskrankenversicherung entsprechend der Anforderungen des von der Universität vorgelegten Waivers besteht.

Die Active Travellers Studentenkrankenversicherungen bieten weitgehenden Versicherungsschutz für das Auslandssemester an einer Universität, Hochschule oder College in den USA: unbegrenzte Versicherungssumme, kein Ausschluss einzelner Sportarten und damit geeignet für jedes Sportstudium, Arbeiten auf dem Gelände der Universität oder ausserhalb versichert, freie Arztwahl und Krankenhauswahl, Rücktransport nach Hause und Versicherungsschutz im Heimatland bei Reiseunterbrechung.

Über die in unserem Studentenkrankenversicherungen eingeschlossenen Versicherungsleistungen der Reisekrankenversicherung hinaus können weitere Leistungen, die von der amerikanischen Universität erwartet werden, nachversichert werden. Dazu geben wir Ihnen gern nach Erhalt Ihres Waivers das Angebot für Ihre Auslandssemester in den USA. Vorlagen (Waiver) der Universität können bestätigt werden. J1-Bestätigungen oder J2-Bestätigungen für das Studentenvisum für die USA stellen wir aus. Darin enthalten sind auch die Kontaktdaten des Claims Office in den USA.

Mit welchen Reiseversicherungen kann eine Weltreise mit dem Fahrrad versichert werden?

Wenn Sie eine Langzeitreise oder Weltreise mit dem Fahrrad planen, stehen Ihnen alle unsere Reiseversicherungen für Auslandsreisen zur Verfügung. Im Einzelnen können Sie diese Active Travellers Reiseversicherungen für Ihre Fahrradreise buchen:

Reisekrankenversicherung für Fahrradreisen:

Der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung beginnt mit der Abreise aus dem Heimatland. Heimatland ist das Land, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben - beispielsweise Deutschland. Bei Reisen mit dem Fahrrad beginnt der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung mit der Ausreise ins Ausland, also bei Grenzübertritt. Solange Sie sich noch im Heimatland aufhalten, besteht kein Versicherungsschutz. Bei einer zwischenzeitlichen Rückkehr ins Heimatland (Reiseunterbrechung) hingegen haben Sie Versicherungsschutz im Heimatland für eine befristete Zeit. Die Details dazu sehen Sie in der Leistungsübersicht der gewählten Active Travellers Reisekrankenversicherung.

Reiseunfallversicherung für Fahrradreisen:

Die Reiseunfallversicherung bietet eine pauschale Versicherungssumme, die ausgezahlt wird, wenn Sie durch einen Unfall Invalide werden oder zu Tode kommen - auch bei einem Verkehrsunfall oder einem anderen Unfall beim Fahrradfahren. Im Todesfall geht der Leistungsanspruch auf Ihre Erben über.

Reisehaftpflichtversicherung für Fahrradreisen:

Mit der Reisehaftpflichtversicherung sind Personenschäden und Sachschäden versichert, die Sie Dritten versehentlich zufügen. Versichert sind auch Schäden während der Ausübung von Sport, beispielsweise Fahrradfahren. Nicht versichert sind Schäden, die Sie sich selbst zufügen oder die sich gemeinsam Reisende gegenseitig zufügen.

Reisegepäckversicherung für Fahrradreisen:

Mit der Reisegepäckversicherung für Langzeitreisen ist auch Ihr Fahrrad versichert, das Sie auf die Reise mitnehmen. Die Versicherungssumme für Fahrräder ist begrenzt - in der Regel auf 750 €. Ihr Fahrrad ist also bis zu diesem Betrag versichert, wenn es durch Dritte beschädigt oder gestohlen wird. Der Diebstahl Ihres Fahrrades während der Langzeitreise ist versichert, wenn das Fahrrad sicher verschlossen abgestellt war. Nicht versichert sind Gebrauchsschäden durch Abnutzung oder Verschleiss.

Welche Reiseversicherungen eignen sich für Vanlife und Weltreisen mit dem Wohnmobil oder Camper?

Die Active Travellers Langzeit-Reiseversicherungen eignen sich für Weltreisen oder andere Langzeitreisen im Camper oder Wohnmobil - allein, zu zweit oder Vanlife mit der Familie auf Auslandsreise. Der Versicherungsschutz der Auslandsreiseversicherungen bietet umfangreiche Versicherungsleistungen:

Reisekrankenversicherung für Vanlife und Wohnmobilreisen:

Langzeit-Auslandskrankenversicherung für Weltreisen von bis zu 5 Jahren Dauer mit unbegrenzter Versicherungssumme, wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt bei ambulanter Behandlung beim Arzt, stationärer Behandlung im Krankenhaus, schmerzstillender Zahnbehandlung beim Zahnarzt oder Schwangerschaft auf der Auslandsreise. Versicherungsschutz für alle Sportarten einschliesslich Risikosport und Arbeiten im Ausland und damit geeignet für mobiles Arbeiten vom Camper oder Wohnmobil aus. Die Bezahlung der Versicherungsprämie kann in monatlichen Raten erfolgen.

Reisegepäckversicherung im Wohnmobil oder Camper:

Versicherungsschutz für das Reisegepäck, das Sie auf die Wohnmobilreise mitgenommen haben, besteht zunächst immer, wenn Sie selbst auch im Fahrzeug anwesend sind. Lassen Sie das Reisegepäck im Campervan zurück, besteht Versicherungsschutz auf offiziellen Campingplätzen oder Stellplätzen in der Zeit von 6 bis 22 h, wenn die Gegenstände nicht sichtbar im verschlossenen Fahrzeug verstaut sind. Wertsachen wie Fotoausrüstung, Laptop oder Handy sind nur versichert, wenn Sie selbst anwesend sind.

Reisehaftpflichtversicherung beim Vanlife:

Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung besteht für Personenschäden oder Sachschäden, die Sie Dritten versehentlich zufügen - also versehentlich etwas beschädigen oder jemanden verletzen und sich daraus privatrechtliche Schadenersatzansprüche gegen Sie ergeben. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden im Zusammenhang mit dem Fahrzeug. Dazu bedarf es einer Kfz-Versicherung für Ihren Camper oder Ihr Wohnmobil.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Reisekrankenversicherung für Zahnbehandlungen?

Die Active Travellers Reisekrankenversicherungen bieten Versicherungsschutz für Zahnbehandlungen, die während Ihrer Langzeitreise, dem Auslandssemester oder Work and Travel notwendig werden. Dabei geht es um die Behandlung von akuten Zahnschmerzen, die Reparatur von Zahnersatz und neuen Zahnersatz. Ein begrenzter Versicherungsschutz besteht ebenfalls für Zahnvorsorge.

Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich mit unbegrenzter Versicherungssumme für schmerzstillende Zahnbehandlungen und die Reparatur vor vorhandenem Zahnersatz im Ausland und auch während der versicherten Unterbrechungszeit im Heimatland. Im Detail:

  1. Schmerzstillende Zahnbehandlung einschliesslich einfacher Zahnfüllungen aufgrund akuter Zahnschmerzen ist mit einer unbegrenzten Versicherungssumme versichert. Zu schmerzstillenden Zahnbehandlungen gehören alle Behandlungsmassnahmen, die der Zahnarzt zur Beseitung akuter Zahnschmerzen durchführen muss. Die Begrenzung auf einfache Zahnfüllungen bedeutet, dass das einfachste zur vom Zahnarzt verordneten Zahnbehandlung geeignete Material erstattet wird. In der Regel ist das Amalgam; ein anderes Material wäre versichert, wenn der Zahnarzt es aus medizinischen Gründen verwenden musste und diese Notwendigkeit in seinen Behandlungsdokumenten auch begründet.
  2. Die während der Reise notwendige Reparatur von vorhandenem Zahnersatz ist in unseren Auslandskrankenversicherungen mit unbegrenzter Versicherungssumme in der Tarifvariante "Premium" versichert. In der Tarifvariante "Basic" ist diese Leistung auf 300 € je Versicherungsjahr begrenzt.
  3. Nach einem Unfall während der Reise notwendiger provisorischer Zahnersatz ist mit 1.000 € je Versicherungsjahr versichert.
  4. Zahnvorsorge ist mit 100 € je Versicherungsjahr in der Tarifvariante "Premium" versichert. Hier greift eine Wartezeit von 6 Monaten, so dass diese Leistung erst ab dem 7. Versicherungsmonat besteht. Zahnvorsorge ist der jährliche Zahncheck beim Zahnarzt, nicht aber Zahnpflege wie insbesondere eine Zahnreinigung.

Wie in der Reisekrankenversicherung üblich, besteht auch in Bezug auf Zahnbehandlungen Versicherungsschutz für zahnärztliche Massnahmen, deren Notwendigkeit sich während der Reise aufgrund akuter Zahnschmerzen ergeben hat. Kein Versicherungsschutz besteht für Zahnbehandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor der Abreise bestand oder die während der Reise fortgesetzt werden. Diese sind als Vorschaden ausgeschlossen.

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