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Reiseversicherungslexikon

Reisegepäckversicherung in Wohnmobilen

Wie ist das Reisegepäck bei Reisen mit dem Camper oder Wohnmobil versichert?

Reisegepäck sind diejenigen Gegenstände, die Sie auf die Reise mitnehmen und sie können auch bei Wohnmobilreisen und vanlife versichert werden. Bei einer Langzeitreise, Weltreise oder einer anderen Reise mit dem Auto, dem Wohnmobil oder einem Campervan besteht Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung innerhalb dieser Regelungen:

  1. Der Versicherungsschutz für Reisegepäck, das Sie im Fahrzeug zurücklassen, besteht nur in der Zeit von 6 h bis 22 h sowie bei einer Fahrtunterbrechung von maximal 2 Stunden.
  2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Wohnmobil oder Campermobil ist, dass das Reisegepäck im oder am Fahrzeug von außen nicht sichtbar und sicher verstaut war (beispielsweise in einem Schrank im Fahrzeug oder in einer fest mit dem Fahrzeug verbundenen Gepäckbox).
  3. Voraussetzung ist ebenfalls, dass das Fahrzeug sicher verschlossen war.

Auf die Reise mitgenommene Surfbretter, Kites oder Fahrräder sind bei Reisen mit einem Camper versichert, wenn Sie außen am Campermobil fest gesichert sind, also mit Schlössern oder anderen Sicherungshilfen mit dem Campermobil fest verbunden sind. Für diese Gegenstände gelten Höchstbeträge, bis zu denen sie versichert sind, deren Details Sie bei der Leistungsbeschreibung der Reisegepäckversicherung sehen. Campingausrüstung wie Campingstühle oder Kocher ist versichert, wenn diese Gegenstände im Camper verstaut sind.

Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen, die im Fahrzeug unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Wertsachen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmausrüstung, EDV-Geräte wie Notebook oder Tablet sowie elektronische Kommunikationsgeräte und Unterhaltungsgeräte, jeweils einschliesslich Zubehör. Wertsachen sind bei Reisen mit dem Wohnmobil oder Campervan nur versichert, wenn Sie sie im persönlichen Gewahrsam haben, also bei sich tragen.

Der Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung endet mit der Ankunft an der ständigen Wohnung am Wohnort - auch dann, wenn das Reisegepäck nicht unverzüglich entladen wird. Gegenstände des Reisegepäcks, die Sie nach dem Reiseende im Wohnmobil zurücklassen, sind nicht mehr versichert.

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