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Reiseversicherungslexikon

Laptop versichern

Laptops, Notebooks und Tablets auf Auslandsreisen versichern

Wenn Sie Ihr Auslandssemester, Ihre Langzeitreise, Work and Travel oder Auslandspraktium vorbereiten, können Sie sich für die gesamte Zeit des Auslandsaufenthaltes für den Fall versichern, dass Ihr Laptop, Notebook oder Tablet, das Sie auf die Reise mitgenommen haben, während der Reise gestohlen oder von Dritten beschädigt wird.

Unsere Reisegepäckversicherung bietet Versicherungsschutz auch für diese Wertgegenstände wie Computer einschliesslich Zubehör wie Kabel, Akkus oder PC-Maus - unabhängig davon, ob Sie als Studentin oder Student ins Auslandsstudium gehen, Work and Travel machen oder eine private Langzeitreise machen. Der Versicherungsschutz besteht während der gesamten versicherten Reisezeit bei Diebstahl oder Beschädigung des Laptops, Notebooks oder Tablets durch Dritte. Nicht versichert sind Schäden, die Sie sich selbst oder Mitreisenden zufügen - insbesondere der Verlust oder die Beschädigung des eigenen Geräts.

Bei Wertgegenständen wie elektronischen Geräten besteht eine erhöhte Verpflichtung, diese zu schützen. Das bedeutet, dass Ihr Laptop, Notebook oder Tablet nur dann versichert ist, wenn Sie es im persönlichen Gewahrsam (also bei sich) haben oder wenn Sie es sicher verschlossen haben (etwa in einem Schliessfach oder einem nur für Sie zugänglichen Zimmer). Wird Ihnen also Ihr Computer aus dem Studentenzimmer gestohlen oder Ihnen im Freien geraubt, besteht Versicherungsschutz. Lassen Sie ihn unbeaufsichtigt für Dritte greifbar, besteht kein Versicherungsschutz. Auch wenn Sie Wertgegenstände wie Computer bei der Fluggesellschaft, Busunternehmen oder einer Reederei zum Transport aufgeben. sind sie nicht im persönlichen Gewahrsam und nicht versichert. Sie müssen sie also mit an Bord nehmen.

Wird Ihnen Ihr Computer gestohlen, erstatten Sie bitte unverzüglich eine polizeiliche Anzeige. Diese reichen Sie dann zusammen mit dem Anschaffungsbeleg (Kaufbeleg) bei der Schadenmeldung ein. Versichert ist der Zeitwert des elektronischen Gerätes zur Zeit des Schadeneintritts.

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