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Reiseversicherungslexikon

Schwangerschaft auf Reisen versichern

Welchen Versicherungsschutz bei Schwangerschaft bietet die Reisekrankenversicherung?

Insbesondere bei Langzeitreisen, Studium im Ausland, Work and Travel oder Weltreisen ist der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung für Schwangerschaft im Ausland von Bedeutung. Die günstigen Active Travellers Auslandskrankenversicherungen bieten Versicherungsschutz sowohl für Schwangerschaften, die zum Versicherungsbeginn (bei der Abreise oder zum Beginn eines genehmigten Abschlusses nach der Abreise) bereits eingetreten waren, als auch für Schwangerschaften, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten:

Sie sind zum Versicherungsbeginn bereits schwanger gewesen:

Massgeblich ist, dass der ärztlich bestätigte Eintritt der Schwangerschaft bereits vor dem Beginn Ihres Versicherungsvertrages (Police) war. In diesem Fall ist die Behandlung von nicht erwartbaren Schwangerschaftskomplikationen (bis zur Geburt) und Frühgeburt (bis zur 36. Schwangerschaftswoche) einschliesslich der Erstversorgung des Neugeborenen versichert. Kommt es nach der 36. Schwangerschaftswoche verursacht durch Komplikationen zu einer Frühgeburt, wäre sie jedoch versichert. Die Reisekrankenversicherung deckt also medizinische Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus, wenn es während einer Langzeitreise, einem Auslandssemester oder bei Work and Travel zur akuten Behandlungsnotwendigkeit einer beim Versicherungsbeginn bereits eingetretenen Schwangerschaft kommt.

Sie werden nach Versicherungsbeginn während der Reise schwanger:

Zunächst sind alle zuvor dargestellten Leistungen versichert. Zusätzlich bieten unsere Reisekrankenversicherungen in der Variante Young Travellers Premium oder Active Travellers Best auch Versicherungsschutz für Schwangerschaftsvorsorge und Geburt während der Reise. Massgeblich ist, dass der seitens des Arztes bestätigte Termin des Eintritts der Schwangerschaft nach dem Versicherungsbeginn liegt. Sie haben dabei freie Arztwahl und freie Krankenhauswahl. Sobald es zu einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus kommt, können Sie über die 24/7 Notfallzentrale die Kostenübernahmeerklärung und die direkte Kostenabrechnung mit dem Krankenhaus veranlassen.

Ein während der Reise neugeborenes Kind soll nachversichert werden:

Während der Reise neugeborene Kinder können ab dem Tag der Geburt nachversichert werden. Dazu senden Sie uns bitte innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt die Geburtsurkunde des Neugeborenen und bestätigen in Ihrer Nachricht, dass keine anderweitige Krankenversicherung für das Kind besteht. Das Neugeborene wird dann für die restliche Laufzeit der Police der Mutter zu demselben Tarif versichert, den auch die Mutter hat. Voraussetzung für die Nachversicherung neugeborener Kinder ist also, dass die Mutter eine gültige Active Travellers Auslandskrankenversicherung hat.

Vorschadenausschluss vermeiden:

Bitte beachten Sie, dass Versicherungsbeginn der Beginn Ihres aktuellen Versicherungsvertrages ist, mit dem Sie Ihre Langzeitreise, Ihr Auslandsstudium, Auslandspraktikum oder Ihr Work and Travel versichert haben. Verlängerungen einer zunächst gebuchten Reisekrankenversicherung sind Anschlussverträge, also neue Versicherungsverträge mit der Folge, dass eine in der zuerst versicherten Reisezeit eingetretene Schwangerschaft bei einem Anschlussvertrag als Vorschaden ausgeschlossen ist. Sie können dieses Risiko eines Vorschadenausschlusses vermeiden, indem Sie von Anfang an Ihre Active Travellers Reisekrankenversicherung über die maximal mögliche Dauer abschliessen und die kostenlose monatliche Ratenzahlung nutzen. Damit vermeiden Sie später notwendige Verlängerungen ohne Risiko, da wir bei vorzeitiger Rückkehr die Police garantiert zum Tag des Reiseendes beenden.

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