Versicherungsschutz für Mietsachschäden, also Schäden an Räumen, die für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt gemietet werden, besteht in der Reisehaftpflichtversicherung. Für die Reise gemietete Räume können Studentenzimmer während des Auslandssemesters, Hotelzimmer oder Ferienwohnungen sein, die für ein Auslandspraktikum, ein Work and Travel-Programm oder für eine Langzeitreise vorübergehend angemietet wurden sowie das Haus oder die Wohnung einer Gastfamilie.
Der Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung für Mietsachschäden bezieht sich auf Schäden an Räumen in Gebäuden, die für private Zwecke vorübergehend zur Nutzung während einer Reise gemietet wurden - wie Hotelzimmer, Ferienwohnungen, Bungalows oder Au Pairs im Haushalt der Gastfamilie.
Hierzu gehören auch Räume, die Sie bei privaten Eigentümern für Ihre Reise gemietet haben wie Couchsurfing oder airbnb. Wesentlich ist dabei, dass ein Mietverhältnis vorliegt, also eine entgeltliche Überlassung der Räume stattfindet.
Der Versicherungsschutz für Mietsachschäden besteht für privatrechtliche Haftpflichtansprüche, die der Vermieter gegen Sie geltend macht aufgrund der von Ihnen verursachten Schäden an den von ihm gemieteten Räumen. Die Versicherungssumme für Schäden an gemieteten Räumen ist in unserem Tarif Young Travellers Reisehaftpflichtversicherung auf 25.000 € je Schadenereignis und auf maximal 50.000 € je Versicherungsjahr begrenzt. Der Selbstbehalt beträgt je Schadenereignis 10 %, mindestens 125 €.
Mit der Reisehaftpflichtversicherung nicht versichert sind:
Der Versicherungsschutz besteht für jede private Auslandsreise und in gleicher Weise auch für bildungsbezogene Auslandsaufenthalte wie Auslandssemester, Work and Travel, Auslandspraktikum oder Au Pair.