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Reiseversicherungslexikon

Versicherungsschutz für Vorerkrankungen

Welchen Versicherungsschutz bietet die Reisekrankenversicherung für Vorerkrankungen?

Die Active Travellers Langzeit-Reisekrankenversicherungen bieten Versicherungsschutz für Vorerkrankungen, die sich während des Auslandsaufenthaltes anlässlich Work and Travel, Auslandsstudium, Sportreise und Langzeitreise verschlechtern und akut behandlungsbedürftig werden. Das bedeutet im Detail:

Young Travellers Auslandskrankenversicherung Basic und Premium bis 5 Jahre:

  • Versicherungsschutz für bestehende Erkrankungen oder chronische Leiden besteht für akut notwendige Heilbehandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus, wenn sich eine bei der Abreise bereits bestehende Vorerkrankung während der Auslandsreise unerwartet verschlechtert und dadurch behandlungsbedürftig wird.
  • Kein Versicherungsschutz besteht für ärztliche Heilbehandlungen oder Verschreibungen, wenn die Notwendigkeit dieser Behandlungsmassnahmen dem Grunde nach bereits bei der Abreise feststand und damit erwartbar war. Das betrifft meist Verschreibungen für den Nachkauf von Medikamenten, die Fortsetzung von schon vor der Reise begonnenen Behandlungen oder die Inspruchnahme von Arztbehandlungen während der Reise, die bereits vor der Abreise bekannt oder geplant waren.
  • Bitte beachten Sie die Besonderheit im Tarif Young Travellers Plus Auslandskrankenversicherung in der Altersstufe 40 bis 55 Jahre. In dieser Altersstufe (nur dort) ist die Behandlung von Vorerkrankungen während der Auslandsreise generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In den Altersstufen bis 39 Jahre gibt es diese Einschränkung nicht.

Active Travellers Auslandskrankenversicherung Basic und Best bis 3 Jahre:

  • Für Vorerkrankungen (Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen), die zum Versicherungsbeginn bekannt sind, besteht eine Wartezeit von 6 Monaten. Versicherungsschutz besteht ab dem 7. versicherten Monat bei unerwartetem Akutwerden der Vorerkrankung.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Möglichkeit einer Verschlechterung der bestehenden Vorerkrankung während der Reise nicht sicher beurteilen können, könnten Sie Ihren Arzt um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bitten. Mit der Unbedenklichkeitsbestätigung bestätigt der Arzt, dass aus seiner fachlichen, ärztlichen Sicht keine Verschlechterung der Vorerkrankung während des Auslandsaufenthaltes zu erwarten ist. Die Unbedenklichkeitbestätigung ist keine Voraussetzung für den Abschluss der Active Travellers Reisekrankenversicherung, kann aber im Schadenfall hilfreich sein.

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