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Reiseversicherungslexikon

Versicherungsschutz für Vorerkrankungen

Welchen Versicherungsschutz bietet die Reisekrankenversicherung für Vorerkrankungen?

Die Active Travellers Langzeit-Reisekrankenversicherungen bieten Versicherungsschutz für Vorerkrankungen, die sich während des Auslandsaufenthaltes anlässlich Work and Travel, Auslandsstudium, Sportreise und Langzeitreise verschlechtern und akut behandlungsbedürftig werden. Das bedeutet im Detail:

Young Travellers Auslandskrankenversicherung Basic und Premium bis 5 Jahre:

  • Versicherungsschutz für bestehende Erkrankungen oder chronische Leiden besteht ohne Wartezeit in den Altersstufen bis 39 Jahre für akut notwendige Heilbehandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus, wenn sich eine bei der Abreise bereits bestehende Vorerkrankung während der Auslandsreise unerwartet verschlechtert und dadurch behandlungsbedürftig wird.
  • In der Altersstufe 40 bis 55 Jahre ist die Regelung: (1.) Sie haben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses Krankheiten oder andere Beschwerden, die Ihnen bekannt oder in Behandlung sind: Diese sind nicht versichert. (2.) Sie haben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses keine Gesundheitsbeschwerden, müssen aber während der versicherten Zeit wegen des Akutwerdens früherer Gesundheitsbeschwerden behandelt werden: Diese sind nur dann versichert, wenn in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlungen stattfanden.
  • Kein Versicherungsschutz besteht für ärztliche Heilbehandlungen oder Verschreibungen, wenn die Notwendigkeit dieser Behandlungsmassnahmen dem Grunde nach bereits bei der Abreise feststand und damit erwartbar war. Das betrifft meist Verschreibungen für den Nachkauf von Medikamenten, die Fortsetzung von schon vor der Reise begonnenen Behandlungen oder die Inspruchnahme von Arztbehandlungen während der Reise, die bereits vor der Abreise bekannt oder geplant waren.

Active Travellers Auslandskrankenversicherung Basic und Best bis 3 Jahre:

  • Für Vorerkrankungen (Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen), die zum Versicherungsbeginn bekannt sind, besteht eine Wartezeit von 6 Monaten. Versicherungsschutz besteht ab dem 7. versicherten Monat bei unerwartetem Akutwerden der Vorerkrankung.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Möglichkeit einer Verschlechterung der bestehenden Vorerkrankung während der Reise nicht sicher beurteilen können, könnten Sie Ihren Arzt um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bitten. Mit der Unbedenklichkeitsbestätigung bestätigt der Arzt, dass aus seiner fachlichen, ärztlichen Sicht keine Verschlechterung der Vorerkrankung während des Auslandsaufenthaltes zu erwarten ist. Die Unbedenklichkeitbestätigung ist keine Voraussetzung für den Abschluss der Active Travellers Reisekrankenversicherung, kann aber im Schadenfall hilfreich sein.

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