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Reiseversicherungslexikon

Weltreise mit dem Fahrrad

Mit welchen Reiseversicherungen kann eine Weltreise mit dem Fahrrad versichert werden?

Wenn Sie eine Langzeitreise oder Weltreise mit dem Fahrrad planen, stehen Ihnen alle unsere Reiseversicherungen für Auslandsreisen zur Verfügung. Im Einzelnen können Sie diese Active Travellers Reiseversicherungen für Ihre Fahrradreise buchen:

Reisekrankenversicherung für Fahrradreisen:

Der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung beginnt mit der Abreise aus dem Heimatland. Heimatland ist das Land, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben - beispielsweise Deutschland. Bei Reisen mit dem Fahrrad beginnt der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung mit der Ausreise ins Ausland, also bei Grenzübertritt. Solange Sie sich noch im Heimatland aufhalten, besteht kein Versicherungsschutz. Bei einer zwischenzeitlichen Rückkehr ins Heimatland (Reiseunterbrechung) hingegen haben Sie Versicherungsschutz im Heimatland für eine befristete Zeit. Die Details dazu sehen Sie in der Leistungsübersicht der gewählten Active Travellers Reisekrankenversicherung.

Reiseunfallversicherung für Fahrradreisen:

Die Reiseunfallversicherung bietet eine pauschale Versicherungssumme, die ausgezahlt wird, wenn Sie durch einen Unfall Invalide werden oder zu Tode kommen - auch bei einem Verkehrsunfall oder einem anderen Unfall beim Fahrradfahren. Im Todesfall geht der Leistungsanspruch auf Ihre Erben über.

Reisehaftpflichtversicherung für Fahrradreisen:

Mit der Reisehaftpflichtversicherung sind Personenschäden und Sachschäden versichert, die Sie Dritten versehentlich zufügen. Versichert sind auch Schäden während der Ausübung von Sport, beispielsweise Fahrradfahren. Nicht versichert sind Schäden, die Sie sich selbst zufügen oder die sich gemeinsam Reisende gegenseitig zufügen.

Reisegepäckversicherung für Fahrradreisen:

Mit der Reisegepäckversicherung für Langzeitreisen ist auch Ihr Fahrrad versichert, das Sie auf die Reise mitnehmen. Die Versicherungssumme für Fahrräder ist begrenzt - in der Regel auf 750 €. Ihr Fahrrad ist also bis zu diesem Betrag versichert, wenn es durch Dritte beschädigt oder gestohlen wird. Der Diebstahl Ihres Fahrrades während der Langzeitreise ist versichert, wenn das Fahrrad sicher verschlossen abgestellt war. Nicht versichert sind Gebrauchsschäden durch Abnutzung oder Verschleiss.

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