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Reiseversicherungslexikon

Versicherungsschutz für Flugsport im Ausland

Wie ist der Versicherungsschutz der Reiseversicherungen für Flugsportunfälle?

Der Versicherungsschutz der Active Travellers Reiseversicherungen für Verletzungen infolge eines Unfalls beim Gleitschirmfliegen, Paragliding oder Fallschirmspringen besteht während der gesamten versicherten Zeit.

Reisekrankenversicherung mit Versicherungsschutz für Flugsportunfälle:

Alle notwendigen ambulanten Behandlungen beim Arzt oder stationären Behandlungen im Krankenhaus aufgrund von Verletzungen nach einem Flugunfall beim Gleitschirmfliegen, Paragliding oder Fallschirmspringen sind in unbegrenzter Höhe und mit freier Wahl des Arztes oder Krankenhauses versichert. Ebenfalls versichert ist ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland, wenn die Fortsetzung der geplanten Auslandsreise nach einem Flugsportunfall nicht mehr möglich ist und die behandelnden Ärzte einen Rücktransport nach Hause befürworten.

Reiseunfallversicherung bei Invalidität oder Tod aufgrund eines Flugsportunfalls leistet nicht:

Die Reiseunfallversicherung hat nichts mit medizinischen Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus zu tun. Diese Maßnahmen sind einzig Gegenstand der Auslandskrankenversicherung. Die Reiseunfallversicherung bietet grundsätzlich eine pauschale Summe, wenn Invalidität oder Tod als Unfallfolge eintreten. Allerdings besteht kein Versicherungsschutz für Unfälle mit einem Luftsportgerät wie einem Gleitschirm oder Fallschirm. Hierzu gibt es eine Ausschluss in den Versicherungsbedingungen.

Zusammengefasst besteht also Versicherungsschutz für medizinische Heilbehandlungen aufgrund von Flugsportunfällen, aber kein Versicherungsschutz für Unfallfolgen darüber hinaus.

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