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Reiseversicherungslexikon

Drohnen versichern

Sind Drohnen mit einer Reiseversicherung versichert?

Wenn Sie eine Drohne auf Ihre Langzeitreise ins Ausland mitnehmen, können Sie sie nicht mit einer Reiseversicherung versichern. Sowohl Schäden an der Drohne als auch Schäden, die Sie mit der Drohne Dritten zufügen, sind vom Reiseversicherungsschutz ausgeschlossen:

  • In der Reisegepäckversicherung sind Beschädigung, Zerstörung oder der Diebstahl von Reisegepäck versichert, aber Drohnen sind hiervon ausgeschlossen, da es sich um Luftfahrzeuge handelt.
  • In der Reisehaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz für Schäden, die Sie Dritten versehentlich zufügen, sind Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung einer Drohne ausgeschlossen, da es sich um ein motorgetriebenes Fluggerät handelt.


Sofern Sie eine Drohne für die Zeit Ihrer Auslandreise versichern möchten, müssten Sie sich bitte an einen Spezialversicherer für Drohnenversicherungen wenden.

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