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Reiseversicherungslexikon

Bergungskosten

Was versteht man unter Reiseversicherungsschutz für Bergungskosten?

Bei Auslandsreiseversicherungen gibt es Versicherungsschutz für Bergungskosten und Versicherungsschutz für Krankentransporte zur Behandlung im Krankenhaus. Der Unterschied zwischen Bergungskosten und Kosten eines Krankentransportes ist:

  • Bergungskosten beziehen sich auf die Suche, Bergung und Rettung nach einem Unfall. Voraussetzung ist, dass der Sucheinsatz, Bergungseinsatz oder Rettungseinsatz durch einen öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdienst durchgeführt wird - beispielsweise durch die Bergwacht oder die Seenotrettung. Die Versicherungssumme der Reiseversicherung für Suchkosten, Bergungskosten und Rettungskosten ist begrenzt. Diese Leistung ist in der Regel nicht in der Reisekrankenversicherung enthalten, sondern in der Reiseunfallversicherung.
  • Krankentransporte erfolgen mit oder ohne Anordnung durch einen Arzt zur stationären Behandlung im Krankenhaus im Ausland. Ein Krankentransport kann mit dem Krankenwagen erfolgen oder, sofern notwendig, auch mit einem anderen Fahrzeug wie beispielsweise einem Helikopter - etwa nach einem Sturz im Gebirge. Diese Leistung ist mit unbegrenzter Versicherungssumme in unseren Reisekrankenversicherungen enthalten.

Nach einem Unfall während der Auslandsreise kommt es in der Praxis regelmäßig zu einer Kombination beider Leistungsfälle. Beispielsweise nach einem Bootsunfall erfolgt zunächst die Bergung etwa durch die Seenotrettung oder Küstenwache und im Anschluss dann der Krankentransport zur Behandlung im Krankenhaus.

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